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AKTUELLES

Schweinepreis folgt Temperatursturz
Mitten im Frühling müssen Deutschlands Mastschweinehalter einen deutlichen Preisrückgang hinnehmen. Die Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) hat ihre Notierung für Schlachtschweine am Mittwoch (6.5.) um 10 Cent auf 1,60 Euro je Kilogramm Schlachtgewicht (SG) gesenkt. Als Gründe nannte die VEZG das schwache Fleischgeschäft und Abbestellungen maßgeblicher Schlachtunternehmen. Dadurch sei der Markt aus dem Gleichgewicht geraten. Inwieweit das aktuell wieder schlechtere Wetter die Hoffnungen auf einen baldigen Start der Grillsaison getrübt hat, wurde nicht erläutert. Allerdings hatte es bereits in der Woche zuvor, bei damals noch schönem Frühlingswetter, Rufe nach Preisrücknahmen gegeben. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) kritisierte den Preisabschlag als „inakzeptabel und ungerechtfertigt“ sowie als Bedrohung für die heimische Schweinehaltung. Die Schlachtbranche müsse umgehend einlenken, um die Existenz der Betriebe nicht weiter zu gefährden, warnte WLV-Präsident Hubertus Beringemeier. Schließlich würde die Schlachtbranche die Konsequenzen eines massiven Strukturwandels selbst zu spüren bekommen. Eigentlich sollte die gesamte Kette im Hinblick auf die begonnene Grillsaison auf steigende Nachfrage und anziehende Preise setzen, betonte Beringmeier. Für den Fall, dass der Preis nicht bald wieder steigt, kündigte er Protestaktionen an den Schlachthöfen an. AgE
Prognose für 2026 bestätigt
Die Agravis Raiffeisen AG bleibt bei ihrer Mitte März vorlegten Prognose für das Geschäftsjahr 2026. Erwartet werden ein Jahresumsatz von 8,1 Mrd. Euro und ein Ergebnis vor Steuern von 70,2 Mio. Euro. Außerdem will das Unternehmen seine Eigenkapitalquote ausbauen. Aktuell liege die Agravis „im Korridor der Erwartungen“, berichtete der Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Köckler am Mittwoch (6.5.) auf der Hauptversammlung in Oldenburg. Das Geschäftsjahr 2025 hatte der Agrarkonzern mit einem Umsatz von 8,4 Mrd. Euro und einem Ergebnis vor Steuern von 70,1 Mio. Euro abgeschlossen. „Wir bleiben im Chancenmodus“, betonte Köckler, wenngleich das Tagesgeschäft weiterhin fordernd bleibe. Das liege nicht zuletzt am Irankrieg, der die Preise für Betriebsmittel nach oben getrieben habe. Die positiven Preisimpulse für Getreide und Ölsaaten sieht der Konzernchef als Bestätigung dafür, dass es richtig ist, den intensiven Pflanzenbau im Sinne einer innovativ-nachhaltigen Landwirtschaft am Ertragsoptimum auszurichten. Mit Blick auf die Landtechnik sieht Köckler für den weiteren Jahresverlauf 2026 eine sich leicht abschwächende Investitionsneigung der Bauern. Allerdings sei die Werkstattauslastung weiterhin auf hohem Niveau. Bei Mischfutter erwartet Köckler weitere Marktbereinigungen und Mengenrückgänge. Im Bereich der Raiffeisen-Märkte setzt die Agravis auf das analoge Geschäft in Verknüpfung mit dem E-Commerce. Genossenschaftliche Lösungen angestrebt Thematisiert wurden auf der Hauptversammlung auch genossenschaftliche Lösungen im Agrarhandel. Anlass dazu ist eine mögliche Beteiligung der Agravis am Warengeschäft der Volksbank VR Plus Altmark-Wendland. Die im Norden von Sachsen-Anhalt ansässige Bank will sich von diesem Geschäftszweig trennen. Gemeinsam mit umliegenden Genossenschaften werde derzeit eine mögliche Beteiligungslösung unter Federführung der Agravis Niedersachsen-Süd GmbH geprüft, teilte Agravis-Vorstandsmitglied Jan Heinecke mit. Dieses Vorgehen entspreche dem eigenen Selbstverständnis innerhalb des genossenschaftlichen Agrarhandels, so Heinecke: „Wir glauben daran, dass es richtig ist, das Warengeschäft nicht meistbietend in Einzelteile zu zerschlagen“. In unterschiedlichen Regionen des Arbeitsgebiets habe bereits gemeinsam mit genossenschaftlichen Partnern solche gemeinsamen Lösungen umgesetzt. Dies könnte nach Ansicht von Heinecke auch für andere Regionen eine Blaupause sein, denn in vielen Teilen Deutschlands stünden Genossenschaften aufgrund des Strukturwandels vor ähnlichen Herausforderungen. AgE
Verzögerung im Europaparlament
Die endgültige Zustimmung des Europaparlaments zur Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT) wird noch ein wenig länger auf sich warten lassen. Der zuständige Umweltausschuss hat die für Dienstag (5.5.) angesetzte Abstimmung über den im Trilog ausgehandelten Kompromiss verschoben. Nach Angaben des Parlaments sind insgesamt 37 Änderungsanträge eingegangen, die zunächst geprüft und übersetzt werden müssen. Einen neuen Termin für die Abstimmung gibt es bislang nicht. Die nächste reguläre Sitzung des Ausschusses soll nach aktuellem Stand am 1. und 2. Juni stattfinden. Dem Vernehmen nach könnte das Plenum dann in der Sitzung vom 15. bis zum 18. Juni über seine endgültige Zustimmung entscheiden. Wie AGRA Europe aus Parlamentskreisen erfahren konnte, stammen die Änderungsanträge aus den Reihen der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), der Grünen und der Linken. Die Sozialdemokraten um ihren Schattenberichterstatter Christophe Clergeau sollen insgesamt 16 Anträge eingebracht haben, die vornehmlich auf die Patentfrage sowie die Rückverfolgbarkeit von NZT-Produkten zielen sollen. Im Grundsatz sollen die Inhaber von Patenten auf NZT-Pflanzen verpflichtet werden, an offiziellen Lizenzplattformen mitzuwirken. So soll die Bildung von Monopolen verhindert und zugleich ein angemessener Zugang zu Genmaterial für Züchter sichergestellt werden. Flankierend zielen die Änderungen darauf ab, Patente auf natürlicherweise vorkommende Eigenschaften sowie mit „klassischen“ Methoden erzeugte Sorten zu verbieten. Außerdem wollen die Sozialdemokraten Landwirte vor rechtlichen Konsequenzen schützen, sollten sie unabsichtlich patentiertes Material genutzt haben. Abzuwarten bleibt, ob und welche Änderungsanträge eine Mehrheit im Ausschuss und im Plenum finden werden. Sollte das Parlament den mit dem Rat ausgehandelten Kompromiss tatsächlich nochmals aufmachen und verändern, müssten in der Folge die Mitgliedstaaten ebenfalls erneut ihr Placet geben. Das würde für weitere Verzögerungen sorgen, möglicherweise auch für längere – der Rat hatte bereits im ersten Anlauf sehr viel länger als das Parlament dafür gebraucht, sich auf eine gemeinsame Position zu verständigen. AgE
Besser – aber noch nicht gut
Die Verbände im Bereich der tierischen Veredlung sind noch nicht vollends zufrieden mit dem Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMLEH) für ein Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG). In ihrer gemeinsamen Stellungnahme räumt die Verbändeallianz zwar ein, dass das BMLEH wichtige Anregungen aus ihrem Gesamtkonzept aufgegriffen habe. Nach wie vor enthalte die Vorlage jedoch Elemente, die dem Ziel der Bürokratievermeidung widersprächen. Genannt werden die vorgesehene Registrierungspflicht, die obligatorische Kennzeichnung mit dem staatlichen Logo sowie die Regelungen zur Kontrolle der tierhaltenden Betriebe. Die Länder- und Verbändeanhörung zur Novellierung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetztes ist Ende der vergangenen Woche beendet worden. Der Entwurf wird nun noch einmal final innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Wie ein Sprecher des BMLEH betonte, soll der Entwurf anschließend zügig der Europäischen Kommission zur Notifizierung übermittelt werden. Für die Notifizierung gilt in der Regel eine dreimonatige Stillhaltefrist. Läuft in Brüssel alles glatt, wird das Kabinett am 12. August den Gesetzentwurf beschließen. Der erste Durchgang im Bundesrat ist für den 23. September terminiert, die erste Lesung im Bundestag für den 15. Oktober. In zweiter und dritter Lesung beschließen soll der Bundestag das Gesetz gemäß Zeitplan am 12. November, bevor dann die Länderkammer am 18. Dezember endgültig grünes Licht gibt. Inkrafttreten soll das geänderte Tierhaltungskennzeichnungsgesetz am 1. Januar 2027. Registrierungspflicht überflüssig? Nicht notwendig ist nach Auffassung der Verbändeallianz eine Registrierungspflicht für die tierhaltenden Betriebe. Der Zweck der Registrierung könne allein dadurch erreicht werden, dass die Verantwortung für eine transparente und wahrheitsgemäße Kennzeichnung dem Inverkehrbringer der Ware übertragen werde. Er müsse sicherstellen und nachweisen, dass der von ihm eingesetzte Rohstoff den Angaben der Haltungsformstufe entspreche. Nicht zu rechtfertigen sei zudem, dass laut Referentenentwurf die Länder für die Überwachung der Regelungen verantwortlich sein sollten. Stattdessen solle die Kontrolle durch akkreditierte Kontrollstellen erfolgen. Die amtliche Überwachung solle sich auf die Kontrolle der Kontrolle beschränken. Als unnötig und bürokratisch kritisieren die Verbände die vorgesehene Kennzeichnung mit einem staatlichen Logo. Stattdessen reicht aus ihrer Sicht bei kennzeichnungspflichtigen Lebensmitteln eine Deklarationspflicht mit feststehenden Begriffen für die einzelnen Haltungsformstufen aus. Damit werde eine doppelte Ausweisung von Informationen und ein erheblicher Informationsauswand für das neue Logo vermieden, so die Begründung. Sollte der Gesetzgeber dennoch auf ein staatliches Logo bestehen, sollte die zusätzliche Nutzung neben privatwirtschaftlichen Systemen freiwillig sein. Für unerlässlich halten die Verbände eine Übergangsfrist, die mindestens zehn Monate nach Inkrafttreten des THKG betragen müsse. Dies sei nötig, da der bestehende Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren kaum mehr eingehalten werden könne. Kernforderungen aufgegriffen Mitglieder der Verbändeallianz sind der Deutsche Bauernverband (DBV), die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN), der Bundesverband Rind und Schwein (BRS), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Verband der Deutschen Fleischwirtschaft (VDF), der Bundesverband Deutscher Wurst- und Schinkenproduzenten (BVWS) sowie der Handelsverband Lebensmittel (BVLH). Sie hatten im Sommer vergangenen Jahres ein Gesamtkonzept für eine staatliche Tierhaltungskennzeichnung vorgelegt. Die Kernpunkte, darunter ein voll umfängliches Downgrading sowie die Einbeziehung des Außer-Haus-Verzehrs und von ausländischer Ware, sind in den Ministeriumsentwurf eingegangen. Positiv wertet die Allianz, dass die Haltungskennzeichnung künftig den gesamten Lebenszyklus des Schweins umfassen soll. Die Einbeziehung von Sauen und Ferkeln sei sachgerecht und „ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Tierwohls entlang der gesamten Wertschöpfungskette“, heißt es in der Stellungnahme. An die Stelle eines Verweises auf nationales Recht sollte den Verbänden zufolge allerdings ein Katalog mit Tierwohlkriterien im THKG treten, der die wesentlichen Anforderungen für die Haltungsformstufen 2 bis 5 inhaltlich klar definiere. AgE
Kritik von allen Seiten
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer ist von einem angestrebten Konsens in der Düngepolitik noch weit entfernt. Das zeigen die Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur Novelle des Düngegesetzes, den das Bundeskabinett am Mittwoch (29.4.) beschlossen hat und der lediglich einen ersten Schritt zur Neuordnung des Düngerechts darstellt. Während der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte, dass betriebliche Bilanzierungen mit der Novelle weiter möglich blieben, forderte der Deutsche Naturschutzring (DNR) eine Rückkehr zur gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Mit der Änderung des Düngegesetzes sollen vor allem zwei Ziele erreicht werden. Zum einen wird die Rechtsgrundlage für die Stoffstrombilanzverordnung gestrichen. Zum anderen soll eine gesetzliche Ermächtigung geschaffen werden für eine Wirkungsmonitoringverordnung. Ein bundesweites Monitoring soll Informationen darüber liefern, wie sich Düngungsmaßnahmen auf die Belastung von Gewässern auswirken und wie es um die Wirksamkeit von Regelungen im Rahmen der Düngeverordnung steht. Die Bundesregierung hatte ein solches Monitoring der EU-Kommission in den Verhandlungen über eine Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie zugesagt. „Nachdem wir das Bürokratiemonster Stoffstrombilanz abgeschafft haben, legen wir jetzt das Fundament für ein möglichst bürokratiearmes und praxistaugliches Monitoring“, erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer im Anschluss an die Kabinettsbefassung. Damit beende man ein System, das viele Betriebe unnötig belastet habe. „Künftig soll gelten: Wer sauber arbeitet, wird entlastet“, betonte der CSU-Politiker. Mit dem geplanten Monitoring werde die nötige Datenbasis geschaffen, um endlich ein System zur Stärkung des Verursacherprinzips bei der Düngung in Deutschland zu etablieren. „Betriebe, die besonders wasserschonend wirtschaften, sollen von unnötiger Schreibtischarbeit befreit werden“, so Rainer. Der Minister kündigte an, sein Haus werde ein stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung der Äcker und Felder auf den Weg bringen, und zwar insbesondere in mit Nitrat belasteten Gebieten. Mit der Änderung des Düngegesetzes werde die Rechtsgrundlage für das dafür erforderliche Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung geschaffen. Künftig würden diejenigen, die das Grundwasser belasten, stärker in die Pflicht genommen. Rainer: „Mit den vorgelegten Änderungen bringen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag entscheidend voran und setzen ein starkes Signal Richtung Europa: Deutschland hält Wort!“ Vereinfachung konsequenter vorantreiben „Die Vereinfachung und Entbürokratisierung des Düngerechts muss konsequenter vorangetrieben werden“, mahnte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet. Sie räumte ein, dass die Verpflichtung zur Erstellung einer Stoffstrombilanz aufgehoben werden soll. Allerdings werde die Verordnungsermächtigung nicht ersatzlos gestrichen. Die Generalsekretärin kritisiert, dass im Gesetzentwurf an einer Regelung zur guten fachlichen Praxis im betrieblichen Umgang mit Nährstoffen festgehalten werde. Dies kommt ihrer Ansicht nach einer Ermächtigung gleich. Laut Sabet ist eine Ermächtigung für weitere betriebliche Bilanzierungen weder EU-rechtlich erforderlich noch vereinbar mit dem Ziel des Bürokratieabbaus. Aus Sicht des Bauernverbandes schießt bereits die vorgesehene Ermächtigung für eine Monitoringverordnung über das Ziel hinaus: „Die Ermächtigungen für Datenabfragen und -austausch gehen zu weit und werden in ihrem Ausmaß deutlich kritisiert.“ Konkreter gefasst werden müsse schließlich die Forderung nach mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht mit Befreiungen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe. DBV-Generalsekretärin Sabet setzt darauf, dass es im Zuge des parlamentarischen Verfahrens entsprechende Nachbesserungen am Regierungsentwurf geben wird. Kein Gesamtkonzept DNR-Geschäftsführer Florian Schöne warf dem Bundeslandwirtschaftsminister vor, er lasse nach wie vor ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Düngegesetzgebung vermissen.“Statt längst überfällige Maßnahmen gegen Stickstoff- und Phosphorüberschüsse zu ergreifen, hat die Bundesregierung mit der Abschaffung der Stoffstrombilanz ausgerechnet das zentrale Instrument für eine verursachergerechte Düngepolitik aufgegeben“, monierte Schöne. Damit ignoriere sie klare Empfehlungen aus der Wissenschaft sowie den breiten gesellschaftlichen Konsens der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL), die allesamt die gesamtbetriebliche Nährstoffbilanzierung als praktikable und unbürokratische Lösung betrachteten. Der Dachverbandsgeschäftsführer sieht die Bundesregierung gefordert, den Gewässerschutz im Düngerecht wirksam zu stärken, konsequent verursachergerechte Lösungen umzusetzen und hierfür eine bundesweit einheitliche Nährstoffbilanzierung zu verankern. Zudem müsse die Bundesregierung eine Einhaltung der europarechtlichen Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie sicherstellen, um ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Wirkungsmonitoring greift zu kurz Für die Wasserwirtschaft bleibt eine verbindliche betriebliche Nährstoffbilanzierung zentraler Punkt des Düngegesetzes, um Stickstoffüberschüsse verursachergerecht zu erfassen und gezielt zu reduzieren. Nach Auffassung des zuständigen BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, Martin Weyand, greift das geplante Wirkungsmonitoring dabei zu kurz, da es vor allem auf aggregierten Daten basiere und keine systematische Erfassung betrieblicher Nährstoffflüsse vorsehe. „Vor diesem Hintergrund sehen wir die vorgenommene Streichung der Stoffstrombilanz kritisch“, erläuterte Weyand. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts komme es jetzt darauf an, die Vorgaben rechtssicher und praxistauglich umzusetzen: „Es braucht zügig klare Lösungen für die bestehende Rechtslage – insbesondere auch mit Blick auf die Roten Gebiete“. Die Wasserversorgung in Deutschland brauche klare Regeln, Rechtssicherheit und einen verlässlichen Vollzug. Offen ist Weyand zufolge, wie ein wirksames nationales Nitrat-Aktionsprogramm auf den Weg gebracht werden soll. Letztlich könne es nur dann erfolgreich sein, wenn damit eine Verminderung der Nitrateinträge verbunden sei. AgE
EU muss Potenzial ausschöpfen
Europäische Dachverbände der Agrar- und Biokraftstoffindustrie fordern ein Ende der aus ihrer Sicht zu restriktiven EU-Biokraftstoffpolitik. In einer gemeinsamen Erklärung rufen die Wirtschaftsverbände die derzeit in Zypern tagenden Staats- und Regierungschefs dazu auf, das „volle Potenzial“ der heimischen Biokraftstoffnutzung auszuschöpfen. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass die Verbände mit ihrer Forderung zumindest bei der EU-Kommission Gehör finden. In Brüssel zeichnete sich zuletzt ein politischer Wandel hin zu einer biokraftstofffreundlicheren Ausrichtung ab. So wurden im am Mittwoch (22.4.) vorgestellten Aktionsplan „AccelerateEU – Energy Union“ Biokraftstoffe als wichtiger Baustein für Energiesicherheit und Dekarbonisierung hervorgehoben. Medienberichten zufolge erwägt die Kommission zudem, den Ottokraftstoff E20 zeitig in der EU zuzulassen. Auch EU-Agrarkommissar Christophe Hansen äußerte sich zuletzt positiv über die heimischen Bioenergieträger. „Strategische Energieunabhängigkeit“ In ihrer Erklärung betonen die Verbände, dass Europa angesichts „beispielloser globaler Unsicherheiten“, steigender Energiekosten und ambitionierter Klimaziele es sich nicht länger leisten könne, Möglichkeiten heimischer Biokraftstoffproduktion ungenutzt zu lassen. Die EU müsse eine „strategische Energieunabhängigkeit“ erreichen und zugleich die eigenen Potenziale zur Produktion pflanzlicher Proteine, ein Nebenprodukt der Biokraftstoffherstellung, stärker nutzen. Als Reaktion auf die durch den Krieg im Nahen Osten gestörte Energieversorgung könnten Biokraftstoffe dazu beitragen, fossile Energieträger zu ersetzen und die Importabhängigkeit zu verringern, heißt es weiter in dem Schreiben. Irreführende „Tank-oder-Teller“-Debatte Die sogenannte „Tank-oder-Teller“-Debatte bezeichnen die Verbände als „irreführend“. Denn bei der Biodieselproduktion entstünden neben Kraftstoffen auch Futtermittel, biobasierte chemische Grundstoffe und weitere Koppelprodukte. Bioraffinerien seien daher ein wichtiger Bestandteil europäischer strategischer Autonomie. Zudem seien Biokraftstoffe notwendig, um schwer zu elektrifizierende Sektoren weiterhin mit nachhaltigen Energieträgern zu versorgen. Gleiches gelte für die Dekarbonisierung der Bestandsflotte von Kraftfahrzeugen, die voraussichtlich noch rund 15 Jahre auf Europas Straßen unterwegs sein werde. Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von den EU-Ausschüssen der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca), dem Dachverband der Getreidehändler (COCERAL) sowie dem European Biodiesel Board (EBB).
E20 soll früher kommen Unterdessen wurde in dieser Woche bekannt, dass die EU-Kommission offenbar erwägt, Benzin mit einem höheren Ethanolanteil von bis zu 20%, sogenannten E20-Kraftstoff, früher als bislang geplant zuzulassen. Demnach könnte die Einführung bereits Anfang 2027 erfolgen und damit bis zu ein Jahr früher als bisher vorgesehen. Derzeit legt die europäische Kraftstoffqualitätsrichtlinie eine Obergrenze von 10% Ethanol (E10) fest. Medienberichten zufolge hatten sich bereits im vergangenen Jahr EU-Abgeordnete der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) in einem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für die Einführung von E20 eingesetzt. Die nun erfolgte Antwort der Kommissionspräsidentin deutet darauf hin, dass die Initiative der EVP auf Zustimmung stößt.
Lins sieht ländlichen Raum gestärkt Der CDU-Europaabgeordnete Norbert Lins sprach daher von einem positiven Signal: „Für die Landwirtschaft ist E20 eine echte Chance. Heimisches Bioethanol schafft Wertschöpfung im ländlichen Raum und stärkt die Versorgungssicherheit Europas“, kommentierte er. Hintergrund ist, das Ethanol aus Agrarrohstoffen wie Zucker oder Getreide gewonnen werden kann. Auch Agrarkommissar Hansen sieht in Biokraftstoffen großes Potenzial. „Die Energiekrise hat unsere Landwirte mit steigenden Produktionskosten und Unsicherheit konfrontiert“, schrieb der Luxemburger am Donnerstag (23.4.) auf der Plattform Bluesky. Man müsse daher verstärkt auf heimische Lösungen setzen und den Ausbau von Biogas, Biomethan und Biokraftstoffen vorantreiben, um die Energieunabhängigkeit zu stärken und die Einkommen der Landwirte zu sichern. AgE
Gesetzliche Mindeststandards nötig
Politischen Handlungsbedarf leitet der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Behrens, aus dem Putenurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. April 2026 ab. Zwar werde immer von zu viel Bürokratie und Überregulierung gesprochen, sagte Behrens am Montag (27.4.) gegenüber AGRA Europe. In der Nutztierhaltung gebe es in Deutschland jedoch für einige Tierarten noch immer keine gesetzlichen Mindeststandards, so auch für die Puten. Für den Tierschutzbeauftragten seiner Fraktion ist das „eigentlich unvorstellbar“. Daher wundere ihn weniger das Bundesverwaltungsgerichtsurteil als vielmehr, „dass in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung noch immer große Lücken bestehen“, so der SPD-Politiker Gleiches gelte nämlich auch für die Haltung von Kühen und Bullen. „Wir brauchen die klaren Regeln nicht nur für die Tiere, sondern auch für die Tierhalter, die einfach Rechtssicherheit und damit auch Planungssicherheit benötigen und verdienen“, betonte Behrens. Nicht zuletzt sei der gesetzliche Mindeststandard aber auch erforderlich, um das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) perspektivisch auf weitere Tierarten auszuweiten. Gegen voreilige Schlüsse Demgegenüber warnte der Vorsitzende des Landesverbandes der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft (NGW), Friedrich-Otto Ripke, voreilige Schlüsse aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu ziehen. Fest stehe zunächst nur, dass das Urteil für den Einzelfall eines Putenmast-Betriebes und für das zuständige Veterinäramt gelte. Fest stehe auch, dass das mit der Verbandsklage angestrebte Haltungsverbot für diesen Betrieb nicht habe durchgesetzt werden können. Jetzt müsse das Veterinäramt des zuständigen Landkreises in Baden-Württemberg über die notwendigen Tierschutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb neu entscheiden. Ripke räumte ein, dass die freiwilligen Eckwerte der Branche dem Bundesverwaltungsgericht „nicht verbindlich genug“ gewesen seien. Für den Verbandsvorsitzenden heißt das aber nicht, „dass ihre Inhalte für eine Anordnung durch die Veterinärbehörde nicht infrage kommen.“ Zusammen mit dem mit den Eckwerten verbundenem Gesundheitskontrollprogramm stelle das deutsche System von Tierschutzvorgaben für Mastputen ein vergleichsweise ambitioniertes Tierschutzanforderungssystem dar. Dieses System sei als Grundlage für eine nationale Putenhaltungsverordnung hervorragend geeignet. Auch laut Ripke löst das Leipziger Urteil entsprechenden Handlungsbedarf aus, „denn andernfalls wird es in Deutschland durch Einzelauslegungen und Einzelentscheidungen der zuständigen Veterinärbehörden zu einer Vielfalt von Anordnungen auf Kreisebene kommen, die mit Planungssicherheit und Recht auf Gleichbehandlung nichts zu tun hätte.“ Eine solche Entwicklung würde dem NGW-Vorsitzenden zufolge die gesamte deutsche Putenhaltung gefährden; Tierschutz-Fortschritt und Ernährungssicherung würden damit ein Bärendienst erwiesen. AgE
Echte Erleichterung für Tierhalter
Die Genehmigung von Stallum- und -neubauten für eine Verbesserung des Tierwohls soll vereinfacht werden. Der Referentenwurf des Bundesministeriums für eine Novelle des Baurechts sieht vor, dass die derzeitige Bindung an die gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung beendet wird. Künftig soll die Genehmigung von Baumaßnahmen nicht mehr an die höheren Haltungsstufen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ geknüpft werden, sondern allgemein an eine Verbesserung der Haltungsbedingungen. Beim Deutschen Bauernverband (DBV) finden die Pläne große Zustimmung. „Die Novelle kann eine echte Erleichterung für die deutsche Tierhaltung bewirken“, erklärte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet gegenüber AGRA Europe. Seit Jahren fordere der Bauernverband vehement, dass ein Tierwohlstallumbau für alle landwirtschaftlichen Tierarten möglich sein müsse – der Referentenentwurf sehe das nun endlich vor. Die vorgesehene Vereinfachung für Tierwohlställen wird ebenfalls vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) begrüßt. „Der Vorschlag ermöglicht die Wahrnehmung der Tierwohlverbesserungsgenehmigung auch für die Geflügel- und Rinderhaltung“, sagte BLG-Geschäftsführer Udo Hemmerling AGRA Europe. Das ist bisher nicht der Fall, weil beide Tierarten noch nicht in das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz einbezogen sind. Hemmerling bedauert zugleich, dass selbst eine moderate Erhöhung der Tierplatzzahl weiterhin nicht zulässig sein soll. Nach seinem Dafürhalten wäre das jedoch gerade für kleinere Betriebe nötig, um Tierwohlinvestitionen wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.
Flächennutzungsplan mit Privilegierungswirkung Laut dem BLG-Geschäftsführer enthält die Vorlage aus dem Bauministerium weitere positive Ansätze. Dazu zählt er einen Flächennutzungsplan mit Privilegierungswirkung im Außenbereich. So sollen Gemeinden künftig bestimmen können, dass Festlegungen im Flächennutzungsplan für den Außenbereich wie eine baurechtliche Privilegierung nach §35 Baugesetzbuch wirken. Gelten soll das für Vorhaben, „die aufgrund ihrer Eigenschaften oder Zweckbestimmung im Außenbereich ausgeführt werden sollen“. Hemmerling sieht darin „eine sehr weitreichende Regelung“. „Wenn die Gemeinde dies im Flächennutzungsplan festlegt, sind gesonderte vorhabenbezogene Bebauungspläne im Außenbereich dann nicht mehr erforderlich“, so der Experte. Das betreffe beispielsweise Batteriespeicher, größere Biogasanlagen, PV- oder Windparks, Wärmespeicher sowie gewerbliche Tierhaltungen. Hemmerling geht davon aus, dass damit Planungen für derartige Vorhaben deutlich abgekürzt werden.
DBV sieht Flächenschutz vernachlässigt Positiv wertet der BLG-Geschäftsführer zudem geplante Erleichterungen bei der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich. Die Grenze für privilegierten Wohnungsbau auf Hofstellen soll von zwei auf vier Wohnungen erhöht werden. Dabei soll auch „die Errichtung eines selbstständigen Wohngebäudes als Anbau an ein bestehendes Wohngebäude mit zusammengenommen höchstens vier Wohnungen“ ermöglicht werden. Die Frist für die Umnutzung nach Aufgabe der bisherigen Nutzung soll von sieben auf zehn Jahre verlängert werden. Hemmerling spricht von „deutlich erweiterte Möglichkeiten einer privilegierten Umnutzung im Außenbereich, die aber maßvoll bleiben“. Auch DBV-Generalsekretärin Sabet begrüßt die vorgesehenen Erleichterungen bei der Nutzungsänderung. Aus ihrer Sicht ist das „ein Schritt in die richtige Richtung“. Deutlich zu kurz komme in der Vorlage des Bauministeriums hingegen der Flächenschutz. AgE

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