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AKTUELLES

Der Sommer wird wohl erneut heiß
Landwirte in Deutschland müssen sich für den Sommer 2026 erneut auf überdurchschnittlich hohe Temperaturen einstellen. Laut Berechnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) liegt die Wahrscheinlichkeit dafür im bundesweiten Mittel aktuell bei rund 81%, während sie im Norden etwas geringer ausfällt. Kurzfristig deuten die Vorhersagen des DWD zudem auf trockene Bodenverhältnisse hin. Bis Mitte April bestehe vor allem in Ostdeutschland eine hohe Wahrscheinlichkeit für geringere Bodenfeuchte, so der Wetterdienst. Diese Tendenz werde sich jedoch im weiteren Jahresverlauf abschwächen, sodass für den Sommer nur noch in Teilen Sachsen-Anhalts leicht trockenere Bedingungen erwartet werden. Die Zuverlässigkeit seiner Prognosen untermauert der DWD mit dem Hinweis, dass auch seine Vorhersage für den Sommer 2025 eingetroffen sei.
2025 war „nur“ das achtwärmste Jahr Laut dem Leiter der Abteilung Klimaüberwachung beim DWD, Dr. Andreas Becker, hat 2025 bezogen auf die Jahresmitteltemperatur eine „kleine Atempause“ gebracht. Denn im Vergleich zu den drei aufeinanderfolgenden Rekordjahren von 2022 bis 2024, war das vergangene Jahr „nur“ das achtwärmste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881, berichtete Becker bei der diesjährigen Klimapressekonferenz des DWD am Dienstag (31.3.) in Berlin. Allerdings bedeutet Becker zufolge ein national nicht rekordwarmes Jahr noch „keine Entwarnung im globalen Maßstab“. Denn weltweit betrachtet war 2025 ihm zufolge das drittwärmste Jahr überhaupt. Analysen unter anderem des DWD kommen zu dem Schluss, dass das 1,5°-Ziel des Pariser Klimaabkommens im Zeitraum von 2028 bis 2035 dauerhaft überschritten wird. Von einem Ende oder auch nur einer relevanten Abbremsung des Klimawandels könne vor diesem Hintergrund keine Rede sein, so Becker. Laut dem DWD war es 2025 nicht nur deutlich heißer, sondern auch trockener. So gab es in Deutschland mit im Mittel 642 Millimetern jeweils 19% weniger Niederschlag, als es der Mehrjahresschnitt der Zeiträume 1961-1990 und 1991-2020 erwarten lassen hätte.
Langfristige Referenz-Ensemble Der Wetterdienst stellte vor der Hauptstadtpresse jetzt zudem die neuen sogenannten Referenz-Ensembles vor, mit denen erstmals eine bundesweit einheitliche und zugleich regional differenzierte Datengrundlage für Langzeitprojektionen zur Verfügung steht. Erste Auswertungen zeigen demnach bis zum Jahr 2100 einen weiteren deutlichen Temperaturanstieg in Deutschland. Hitzewellen infolge der Erderwärmung dürften künftig vor allem Süd- und Ostdeutschland treffen, wobei steigende Temperaturen grundsätzlich in allen Regionen und Jahreszeiten zu erwarten sind, mit den stärksten Effekten im Sommer. Beim Niederschlag ergibt sich hingegen ein weniger eindeutiges Bild, so der DWD. Die Experten rechnen mit den größten Zunahmen im Winter im Norden sowie im Frühjahr im Nordosten Deutschlands. Für den Sommer deuten die Projektionen auf trockenere Bedingungen insbesondere im Westen hin, während im Nordosten eher mit mehr Niederschlag zu rechnen ist. Im Südosten könnten zudem die Herbstmonate trockener ausfallen. AgE
Bioland sieht Ökoanbau als Lösung
Als Lehre aus der aktuellen Energie- und Düngepreismittelkrise sollte der Bund die Ökolandwirtschaft stärker fördern. Das fordert Bioland am Dienstag (31.3.) und verweist darauf, dass der Ökoanbau nicht auf fossilen Dünger angewiesen ist. Hintergrund ist, dass die Preise für Rohöl und Erdgas sowie für erdgasbasierte Stickstoffdüngemittel massiv angestiegen sind, nachdem der Iran die Straße von Hormus gesperrt hat. Aber auch Phosphordünger sind indirekt betroffen: einerseits durch die gestiegenen Energiekosten und andererseits durch den Preisanstieg bei Schwefel. Für Bioland-Präsident Jan Plagge führt die Krise „eindrücklich vor Augen, wie verletzlich unser globalisiertes Ernährungssystem ist“. Aus dieser Abhängigkeit müsse man sich dringend befreien. „Das ist kein ideologisches Weltverbesserungsthema, es geht dabei um unsere Ernährungssouveränität“, mahnte Plagge. Schließlich hänge man bei den fossilen Energien „nicht unerheblich auch von den Launen einiger besonders einflussreicher Staatschefs ab“, kommentierte er. Statt auf Mineraldünger aus fossilen Energien setzt der Ökolandbau Bioland zufolge unter anderem auf Leguminosen, die Stickstoff aus der Luft binden. Ein mehrjähriger Kleegrasanbau könne auch für stark zehrende Nachfrüchte ausreichend Stickstoff bereitstellen. Der Gesamtbedarf an fossilen Energien sei dadurch auf Biobetrieben geringer als auf konventionell wirtschaftenden, ist man bei dem nach Hektaren und Mitgliedern größten deutschen Ökoanbauverband überzeugt. Bioland-Politikleiterin Carolin Pagel erwartet von der Bundesregierung jetzt entschlossenes, strategisches Handeln und dass sie die aktuelle Krise als Weckruf nutzt. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer müsse dafür die Biostrategie „auf solide Füße stellen“, anstatt sie abzuwickeln. Auch müsse sichergestellt werden, dass der Ökolandbau in der kommenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2028 angemessen gefördert wird. Ebenso sollte die Biolandwirtschaft im neuen Düngerecht und der Wiederherstellungsverordnung entsprechend berücksichtigt werden, so Pagel. AgE
Der Wolf kommt ins Jagdrecht
Der Wolf wird als jagdbare Art ins Bundesjagdrecht aufgenommen. Die entsprechenden Änderungen des Bundesjagd- und des Bundesnaturschutzgesetzes hat nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag (27.3.) abgesegnet. Der Bundestag hatte Anfang März grünes Licht gegeben. Laut dem nun gefassten Beschluss wird den Ländern die Möglichkeit eröffnet, Wolfsbestände auf der Grundlage von Managementplänen dann zu regulieren, wenn ein günstiger Erhaltungszustand vorliegt. Dafür ist die Jagdzeit auf den Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober begrenzt. Daneben sollen in Regionen, in denen Herdenschutz schwer möglich ist, sogenannte Weidegebiete eingerichtet werden. Hier soll der Schutz der Weidetiere durch die Entnahme der Wölfe sichergestellt werden. Hinzu kommt die Entnahme von sogenannten Problemwölfen. Zudem wird betont, dass der Herdenschutz weiter große Bedeutung behält. Ein Entschließungsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde vom Bundesrat abgelehnt. Mit diesem hätten die Länder beispielsweise gefordert, dass zur Verhinderung der Entstehung von Wolfshybriden auch von Hunden gedeckte Wolfsfähen erlegt werden dürfen. In Redebeiträgen betonten der Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Stefan Gruhner, und der sächsische Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch, dass die Bundesländer die Neuregelung umsetzen müssen. Und dabei bräuchten sie die Hilfe des Bundes. Dieser müsse dafür sorgen, dass die Landesbehörden und Jäger in diesem neuen Rechtsrahmen sicher handeln können. Von Breitenbuch forderte eine bundesweite Koordinierung, insbesondere bei der Managementplanung. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, dessen Haus den Gesetzentwurf vorgelegt hatte, sprach von einem guten Tag für die deutschen Weidetierhalter. Niemand wolle den Wolf ausrotten. Wenn aber Weidehaltung vielerorts schlicht nicht mehr stattfinden könne, resultiere daraus ein Handlungsauftrag. Künftig gebe es klare, praxistaugliche Regeln und Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf. AgE
Kritik an geplanter Umsetzung
Die Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets schreitet voran. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften ist am Mittwoch (25.3.) vom Bundeskabinett beschlossen worden. Damit will das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) die verpflichtenden Vorgaben des EU-Binnenmarktpakets in nationalem Recht verankern und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Gasmarktes sowie für den künftigen Wasserstoffmarkt schaffen. Für Unmut in der Biogasbranche hat bereits die im Referentenentwurf enthaltene Regelung gesorgt, dass Netzanschlüsse von Biomethanerzeugungsanlagen nach einer bestimmten Frist gekappt werden können. Bei Neubauten beträgt diese zehn Jahre. Bioenergiebranche fordert längere Frist „Sollte das Energiewirtschaftsgesetz wie vom Kabinett geplant umgesetzt werden, wäre dies das Ende des Ausbaus neuer Biomethanprojekte“, kritisierte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek. Eine einheitliche Kappungsfrist von 20 Jahren für Bestands- und Neuanlagen ist aus Sicht der Bioenergieverbände unerlässlich, „damit sich Investitionen in eine klimafreundliche Gasversorgung überhaupt rechnen können“. Dieser Forderung schließt sich auch der Geschäftsführer der DAH Gruppe, Stefan Jost, an. Die Unternehmensgruppe plane mit sieben weiteren heimischen Unternehmen bis 2030 Investitionsvorhaben von über 1,5 Mrd. Euro in neue Anlagen oder die Erweiterung bestehender Biogasanlagen. Aber 80% dieser potenziellen Investitionen seien bereits seit Veröffentlichung des Referentenentwurfs der Novelle vorerst gestoppt worden, schildert Jost. Die vorgelegten Pläne würden den Biomethan-Hochlauf abwürgen, „bevor er überhaupt richtig begonnen hat“. „Damit würde die geplante Biotreppe im Gebäudemodernisierungsgesetz sehr schnell zusammenbrechen“, warnt Jost weiter. Mit den aktuellen Regelungen sei der Weg für einen Infrastrukturabbau vorgezeichnet, glaubt die Geschäftsführerin vom Biogasrat+, Janet Hochi. Aus ihrer Sicht müssen unter anderem der Ausbau und das Entwicklungspotenzial für die Erzeugung erneuerbarer Gase in der Netzentwicklungsplanung mitbetrachtet und als verbindliche politische Ziele formuliert werden. AgE
Keine Aussicht auf Bundesprogramm
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer bleibt bei seiner Entscheidung, das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung (BUT) auslaufen zu lassen. Der CSU-Politiker wird nicht der Aufforderung des Haushaltsausschusses nachkommen, den tierwohlgerechten Stallumbaus in einem Bundesprogramm zu fördern. Es bleibt dabei, die Förderung von Stallumbauten soll künftig wieder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) realisiert werden. Das hat ein Sprecher des Agrarressorts am Dienstag (24.3.) auf Nachfrage gegenüber AGRA Europe bestätigt. Dem Sprecher zufolge hat das Bundeslandwirtschaftsministerium das ohnehin zeitlich befristete Bundesprogramm grundlegend geprüft. Dabei habe man festgestellt, „dass von der Förderung der laufenden Mehrkosten nicht die von uns gewünschte Impulswirkung ausgeht.“ Die Zahl der Anträge sei sehr gering gewesen. Zudem würden vorwiegend Bestandsbetriebe gefördert, also Betriebe, die bereits vor Inkrafttreten des BUT die Förderkriterien mindestens in wesentlichen Zügen erfüllt hätten. „Künftig wollen wir den Fokus deshalb auf Investitionen in der Landwirtschaft richten“, bekräftigte der Ministeriumssprecher. Dafür sei die GAK unter den derzeitigen Voraussetzungen das richtige Instrument: „Hier können wir Bundes- und Landesmittel bündeln und eine größere Wirkung erzielen.“ Die Länder können über die GAK bedarfsgerecht fördern; ihnen sei die Situation vor Ort vertraut. Sie könnten Förderung und Beratung aus einer Hand anbieten.
Bundestag soll das Geld besorgen Für ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in die landwirtschaftliche Tierhaltung außerhalb der GAK fehlen dem Sprecher zufolge die finanziellen Mittel. Angesichts der angespannten Haushaltslage gebe es dafür weder im Haushalt des BMLEH noch im Bundeshaushalt Spielräume. Voraussetzung für ein neues Förderprogramm sei, dass zunächst der Deutsche Bundestag die notwendigen Mittel bereitstellen werden. Eine Fortführung oder eine Neuauflage eines Bundesprogramms sei deshalb derzeit „weder möglich noch vorgesehen“. Eine entsprechende Mitteilung habe man dem Haushaltsausschuss übermittelt. Nachkommen wird das Bundeslandwirtschaftsministerium hingegen der Bitte der Haushälter, vor Bund-Länder-Entscheidungen im zuständigen Planungsausschuss (PLANAK) zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsaufgabe Gelegenheit zur Stellungnahme einräumen. Der Haushaltsausschuss reagierte damit auf den Vorschlag von Minister Rainer, die GAK-Bundesmittel im laufenden Haushaltsjahr um 150 Mio. Euro zu kürzen. Nach heftiger Kritik aus den Ländern sowie den Koalitionsfraktionen und der Opposition war der Minister zurückgerudert. AgE
Handelsabkommen zwischen EU und Australien
In den Verhandlungen über ein Handelsabkommen zwischen der EU und Australien ist eine politische Einigung offenbar in greifbarer Nähe. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen reist am kommenden Montag (23.3.) für einige Tage in die australische Hauptstadt Canberra. Wie ein Sprecher der EU-Kommission am Donnerstag (19.3.) gegenüber AGRA Europe bestätigte, sollen die Handelsgespräche erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Darüber hinaus sei auch die Unterzeichnung eines Partnerschaftsabkommens zu Sicherheits- und Verteidigungsfragen geplant. Bereits zu Wochenbeginn hatten sich Handelskommissar Maros Sefčovič sowie sein australischer Gegenpart, Handelsminister Don Farrell, vorsichtig optimistisch gezeigt. Aus Verhandlungskreisen hieß es zuletzt, dass – wie fast immer – um den Zugang von Agrarprodukten gerungen wird. Bis zuletzt strittig waren die zollfreien beziehungsweise zollreduzierten australischen Einfuhrmengen für Rind- und Schaffleisch sowie für Zucker. Gerüchten zufolge könnte ein erleichterter Zugang für australischen Zucker möglicherweise komplett gestrichen werden. Bestätigt ist aber nichts.
Seit wenigen Monaten wird wieder verhandelt Im November 2023 war eine kurz bevorstehende politische Übereinkunft an diesen Fragen gescheitert, ganz zur Überraschung der Kommissionsbeamten. Australiens Handelsminister Farrell hatte dem Vernehmen nach damals die Gespräche platzen lassen und auf einen Marktzugang von 60.000 Tonnen Rindfleisch im Jahr gedrängt. Die EU wollte sich dagegen lediglich auf 30.000 Tonnen einlassen. Auch um Schaffleisch aus Australien war gerungen worden. Erst im September 2025 waren die Gespräche wieder aufgenommen worden.
Kritik aus der EU-Landwirtschaft Skeptisch zeigten sich die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca). Copa-Präsident Massimiliano Giansanti räumt zwar die strategische und wirtschaftliche Bedeutung von gestärkten Beziehungen zu Australien ein. Er plädiert allerdings dafür, dass das Abkommen als ausgewogene Partnerschaft angelegt wird und die jeweilige Größe der beiden Märkte widerspiegelt. Der Italiener erinnert an die aus seiner Sicht große wirtschaftliche Unsicherheit der europäischen Bauern, angesichts steigender Produktionskosten und sinkender Einnahmen. „In diesem schwierigen Umfeld darf die Landwirtschaft nicht erneut als Verhandlungsmasse herhalten, um anderen Sektoren Vorteile zu sichern.“ Cogeca-Präsident Lennart Nilsson betonte seinerseits, die Kommission müsse sicherstellen, dass Zugeständnisse bei sensiblen Agrarprodukten streng begrenzt würden und tatsächlich auf Gegenseitigkeit beruhten. Auch müssten die Produktionsstandards aufeinander abgestimmt werden. Deutlich schärfer äußert sich der spanische Branchenverband Interovic. Befürchtet wird, dass ein Freihandelsabkommen mit Australien die Viehhaltung massiv beeinträchtigen würde. Der Verband rechnet vor, dass durch die verstärkte Einfuhr von Schaf- und Ziegenfleisch im Südwesten des Landes rund 770.000 Hektar Weideflächen nicht mehr lohnend genutzt werden könnten. AgE
Aktuell drohen keine Engpässe
In Deutschland drohen gegenwärtig keine Versorgungsengpässe bei Düngemitteln. Das haben sowohl der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) als auch der Industrieverband Agrar (IVA) angesichts des Iran-Kriegs und der in Teilen blockierten Meerenge von Hormus klargestellt. DRV-Geschäftsführer Philipp Spinne betont: „Jeder bekommt aktuell seinen Dünger“. Die meisten DRV-Kunden – also die Landwirte – seien für die Frühjahrsdüngung und meist auch darüber hinaus ohnehin über Kontrakte abgesichert. Der Krieg im Nahen Osten und im Iran sei allerdings ein Unsicherheitsfaktor. „Je länger der Konflikt andauert, je schwieriger könne die Lage werden“, konstatiert der DRV-Geschäftsführer.
Gelassenheit beim IVA Die Dauer des Krieges habe zudem entscheidenden Einfluss auf die Preise, die sich in erster Linie am Weltmarkt bildeten, sagte Spinne. Die aktuell hohen Preise rechtfertigt er vor allem mit dem massiven Anstieg der Energiepreise. Entscheidend ist seiner Ansicht nach eine Diversifizierung bei der Versorgung mit Gas und Öl. Hier sei die EU insgesamt aber gut aufgestellt. Entgegen der Position der EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca) bekräftigt Spinne die Haltung seines Verbandes, dass der Grenzausgleichsmechanismus für Kohlenstoffemissionen (CBAM) nicht ausgesetzt werden sollte. Gerade dieser Mechanismus verhindere Wettbewerbsnachteile für die EU-Produzenten gegenüber Herstellern in Drittstaaten. Auch der Industrieverband Agrar (IVA) blickt noch gelassen auf die aktuelle Lage. Bislang seien zwar erste Auswirkungen auf die Preisentwicklung spürbar. Von Preisspitzen wie nach Russlands Überfall auf die Ukraine vor vier Jahren sei der Markt aber noch weit entfernt.
Heimische Produktion gut aufgestellt
Theresa Krato, Leiterin des Fachgebiets Pflanzenernährung und Biostimulanzien im IVA, teilt allerdings die Sorge der Landwirtschaft, dass steigende Energiekosten Einfluss auf die Preisentwicklung haben können. „Garant für die Versorgungssicherheit der heimischen Landwirtschaft mit Mineraldüngern ist aber vor allem eine leistungsfähige inländische Düngemittel-Produktion. Die deutschen Hersteller allein können 75% des Bedarfs hierzulande mit ihren Anlagen decken“, stellt Krato klar. Kritisch sieht der IVA derweil, dass die EU-Kommission erwägt, die Meistbegünstigungszölle auf Dünger aus Drittstaaten und die Einführung des CBAM für Düngemittel auszusetzen. Die Wettbewerbsbedingungen für die europäische Industrie gegenüber anderen Lieferländern würden so weiter verschlechtert. Der IVA verweist auf deutlich schlechtere Sozial-, Umwelt- und Klimastandards in Drittstaaten. Ein abrupter Wechsel der Spielregeln untergrabe zudem das Vertrauen der Unternehmen, die ihre Investitionen langfristig planten. Krato wirft der EU-Kommission vor, ein Versorgungsrisiko zu konstruieren, das faktisch nicht existiere. AgE
Abschlag rechtlich zulässig
Ein moderater Abschlag für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft beim gesetzlichen Mindestlohn ist rechtlich möglich. Laut einem Rechtsgutachten des Tübinger Hochschullehrers Prof. Christian Picker widerspricht eine solche Sonderregelung mit einem Abschlag von bis zu 20% weder dem Grundgesetz noch dem EU-Recht. Für besonders betroffene Branchen wie den arbeitsintensiven Obst-, Gemüse- und Weinbau könne ein solcher Abschlag sogar geboten sein, sagte Picker bei der Vorstellung seiner 140-seitigen Schrift am Dienstag (17.3.) in Berlin. In Auftrag gegeben hatten das Gutachten acht Agrarverbände mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) an der Spitze. Picker erinnerte an das Ziel des Mindestlohngesetzes von 2015, durch eine marktgerechte Untergrenze Lohnunterbietungswettbewerb zu verhindern und sowohl Beschäftigte als auch das Sozialversicherungssystem zu schützen. Dieses Ziel werde jedoch verfehlt und unter Umständen ins Gegenteil verkehrt, wenn ein zu hoher Mindestlohn zum Abbau von Arbeitsplätzen führe, argumentiert der Jurist. Genau diese Entwicklung zeichne sich in Sonderkulturbetrieben ab, die durch die starken Mindestlohnerhöhungen zunehmend in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet seien. Als Folge würden Anbauflächen reduziert oder arbeitsintensive Kulturen ganz aufgegeben – mit negativen Auswirkungen auf Beschäftigung, Wertschöpfung und Versorgungssicherheit. Ein moderater Mindestlohnabschlag stellt nach Auffassung des Gutachters das mildeste und zugleich wirksamste Korrektiv dar: Negative Beschäftigungseffekte würden vermieden, Saisonarbeitskräfte blieben weiterhin durch eine verbindliche Lohnuntergrenze geschützt und die nationale Selbstversorgung mit Obst, Gemüse und Wein würde gestärkt. Ein Mindestlohnabschlag für landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte verstoße nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Ungleichbehandlung sei sachlich gerechtfertigt, da sie der Sicherung von Beschäftigung und Selbstversorgung diene und den betroffenen Arbeitskräften weiterhin ein angemessener Mindestschutz verbleibe. Ebenso sieht Picker keine Verstöße gegen das EU-Recht. Eine mögliche mittelbare Ungleichbehandlung der überwiegend aus Osteuropa stammenden Saisonarbeitskräfte sei durch legitime Ziele gerechtfertigt und verhältnismäßig.
SPD soll sich bewegen DBV-Präsident Joachim Rukwied wertet die Ergebnisse als Rückenwind in der politischen Auseinandersetzung um die Ausgestaltung des Mindestlohns. Rukwied erinnerte vor Journalisten an die Zusage im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, den Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse zu erhöhen. „Wir erwarten, dass die Koalition ihrer Verantwortung gegenüber den Sonderkulturbetrieben gerecht wird“, betonte der Bauernpräsident. Insbesondere bei der SPD werde man Überzeugungsarbeit leisten, damit sie ihre bisherige Blockadehaltung aufgebe. Letzten Endes sieht Rukwied Bundeskanzler Friedrich Merz gefordert. Der DBV-Präsident betonte, dass sich seine Kritik nicht gegen den gesetzlichen Mindestlohn als solches richte. Die im Jahr 2022 eingeführte Höhe von 12,82 Euro sei für den Verband gesetzt. Dieses Niveau solle auch durch künftige Abschläge von 20% nicht unterschritten werden. Das wäre der Fall beim derzeit geltenden Mindestlohn von 13,90 Euro und von 14,60 Euro ab 1. Januar 2027. Erst ab einem möglichen Mindestlohn von gut 16 Euro käme nach den Vorstellungen des Bauernverbandes der 20%-Abschlag zur Anwendung. Unbeeindruckt zeigten sich sowohl Rukwied als auch Picker vom Ergebnis einer rechtlichen Prüfung im Bundeslandwirtschaftsministerium aus dem vergangenen Sommer, nach der eine Sonderregelung für die Landwirtschaft beim Mindestlohn dem Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes zuwiderlaufe und deshalb abzulehnen sei. Rukwied warf dem Agrarressort und seinem Chef Alois Rainer vor, man habe sich damals eine „politische Entscheidung des Bundesarbeitsministeriums“ zu eigen gemacht. Picker bezeichnete die Analyse als „irritierend“ und „in Teilen falsch“.
Zweifel am „Horrorszenario“ Unterdessen ließ die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) keinen Zweifel daran, dass sie trotz des Picker-Gutachtens an ihrer ablehnenden Haltung gegenüber einer Sonderregelung beim Mindestlohn festhält. Die Landwirtschaft habe schon heute ein massives Fach- und Arbeitskräfteproblem. „Durch eine Senkung des Mindestlohns würde dieses noch weiter verschärft werden“, warnte IG BAU-Vorstandsmitglied Christian Beck. Die hiesige Landwirtschaft sei auf die aus dem Ausland kommenden Erntehelfer angewiesen. Durch eine Senkung des Mindestlohns kämen zudem die Löhne der Fachkräfte unter Druck. Eine drohende Abwanderung des Sonderkulturanbaus aus Deutschland hält Beck für „ein Horrorszenario, das so nicht eintreten wird“. Offiziellen Zahlen zufolge sei der Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse in den vergangenen zehn Jahren stabil geblieben. Der Gewerkschafter wies zudem auf mögliche Folgewirkungen einer Abschlagsregelung: „Dann werden ganz schnell viele weitere Branchen um die Ecke kommen und um Ausnahme vom Mindestlohn bitten, weil es ihnen furchtbar schlecht gehe.“ Der „Mindestlohn“ verliere dann „völlig seinen Sinn.“ AgE

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