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AKTUELLES

Ressortabstimmung mit Hindernissen
Ministerielle Leitungsvorbehalte hat man in der Berliner Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD offenbar als probates Mittel ausgemacht, um Gesetzesvorhaben gegenseitig zumindest auszubremsen. Aktuell erhitzt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) aus dem CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) unter Katherina Reiche die Gemüter der Berliner Koalitionäre. Nachdem Lars Klingbeil von der SPD sein Finanzminister-Veto bereits zurückgezogen hatte, war die regierungsinterne Abstimmung zu mehreren Energiegesetzen, darunter auch zum EEG, am vergangenen Dienstag (21.4.) gerade erst in Gang gekommen, da legte kurz vor dem Wochenende auch das von CSU-Politiker Alois Rainer geführte Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) Leitungsvorbehalt gegen die Vorlage zum EEG ein. Knackpunkt Ausschreibungsvolumen Aus Ministeriumskreisen wird der überraschende Vorstoß gegenüber AGRA Europe mit fachlichen Streitpunkten im Bereich Bioenergie begründet. Das Berliner Agrarressort will demnach mehr Flexibilisierung und ein höheres Ausschreibungsvolumen für Biomasse. Aktuell sieht der Referentenentwurf eine Menge von jährlich 500 Megawatt (MW) von 2027 bis 2032 vor. Das hält auch der Fachverband Biogas (FvB) für „in keiner Weise ausreichend“. In Fachkreisen wird eine Größenordnung von bis zu 2.500 MW für notwendig erachtet. Im BMLEH brütet man aktuell an einer Stellungnahme zum Vorbehalt, welche dem federführenden Wirtschaftsressort fristgerecht bis zum 30.4. zugeleitet werden soll. Gegen die Länder- und Verbändeanhörung will sich das BMLEH dem Vernehmen nach aber nicht stellen, sodass diese noch in dieser Woche offiziell gestartet werden könnte. Branchenkritik schon vor der Verbändeanhörung Bereits im Februar war der Referentenentwurf zur EEG-Novelle in einer ersten Version durchgestochen worden. Nun kritisierten Bioenergieverbände, dass der neueste Entwurf fast keine Änderungen enthält. Laut dem FvB sind mit den nun ergänzten konkreten Regelungen in der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) einzig für Kleinanlagen erste gute Ansätze erkennbar. Die lauteste politische Kritik an den aktuellen Reformvorhaben aus Reiches Wirtschaftsressort kommt derweil von den oppositionellen Bündnisgrünen, die sich um die Energiewende als solche sorgen. In einem am Montag (27.4.) vorgelegten Papier forderte der grüne Bundestagsabgeordnete Karl Bär, dass die Bundeswirtschaftministerin ihre Vorschläge zur EEG-Reform und dem Netzanschlusspaket zurückziehen müsse, damit auch landwirtschaftliche Betriebe weiterhin einen starken Beitrag zur Energiewende leisten können. Denn die Pläne würden die Struktur der Energiewende insgesamt verändern, „weg von dezentraler Erzeugung durch viele hin zu wenigen großen Projekten von kapitalstarken Akteuren“, wie es im Papier heißt. AgE
Ressortabstimmung mit Hindernissen
Ministerielle Leitungsvorbehalte hat man in der Berliner Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD offenbar als probates Mittel ausgemacht, um Gesetzesvorhaben gegenseitig zumindest auszubremsen. Aktuell erhitzt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) aus dem CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) unter Katherina Reiche die Gemüter der Berliner Koalitionäre. Nachdem Lars Klingbeil von der SPD sein Finanzminister-Veto bereits zurückgezogen hatte, war die regierungsinterne Abstimmung zu mehreren Energiegesetzen, darunter auch zum EEG, am vergangenen Dienstag (21.4.) gerade erst in Gang gekommen, da legte kurz vor dem Wochenende auch das von CSU-Politiker Alois Rainer geführte Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) Leitungsvorbehalt gegen die Vorlage zum EEG ein. Knackpunkt Ausschreibungsvolumen Aus Ministeriumskreisen wird der überraschende Vorstoß gegenüber AGRA Europe mit fachlichen Streitpunkten im Bereich Bioenergie begründet. Das Berliner Agrarressort will demnach mehr Flexibilisierung und ein höheres Ausschreibungsvolumen für Biomasse. Aktuell sieht der Referentenentwurf eine Menge von jährlich 500 Megawatt (MW) von 2027 bis 2032 vor. Das hält auch der Fachverband Biogas (FvB) für „in keiner Weise ausreichend“. In Fachkreisen wird eine Größenordnung von bis zu 2.500 MW für notwendig erachtet. Im BMLEH brütet man aktuell an einer Stellungnahme zum Vorbehalt, welche dem federführenden Wirtschaftsressort fristgerecht bis zum 30.4. zugeleitet werden soll. Gegen die Länder- und Verbändeanhörung will sich das BMLEH dem Vernehmen nach aber nicht stellen, sodass diese noch in dieser Woche offiziell gestartet werden könnte. Branchenkritik schon vor der Verbändeanhörung Bereits im Februar war der Referentenentwurf zur EEG-Novelle in einer ersten Version durchgestochen worden. Nun kritisierten Bioenergieverbände, dass der neueste Entwurf fast keine Änderungen enthält. Laut dem FvB sind mit den nun ergänzten konkreten Regelungen in der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) einzig für Kleinanlagen erste gute Ansätze erkennbar. Die lauteste politische Kritik an den aktuellen Reformvorhaben aus Reiches Wirtschaftsressort kommt derweil von den oppositionellen Bündnisgrünen, die sich um die Energiewende als solche sorgen. In einem am Montag (27.4.) vorgelegten Papier forderte der grüne Bundestagsabgeordnete Karl Bär, dass die Bundeswirtschaftministerin ihre Vorschläge zur EEG-Reform und dem Netzanschlusspaket zurückziehen müsse, damit auch landwirtschaftliche Betriebe weiterhin einen starken Beitrag zur Energiewende leisten können. Denn die Pläne würden die Struktur der Energiewende insgesamt verändern, „weg von dezentraler Erzeugung durch viele hin zu wenigen großen Projekten von kapitalstarken Akteuren“, wie es im Papier heißt. AgE
Ressortabstimmung mit Hindernissen
Ministerielle Leitungsvorbehalte hat man in der Berliner Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD offenbar als probates Mittel ausgemacht, um Gesetzesvorhaben gegenseitig zumindest auszubremsen. Aktuell erhitzt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) aus dem CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) unter Katherina Reiche die Gemüter der Berliner Koalitionäre. Nachdem Lars Klingbeil von der SPD sein Finanzminister-Veto bereits zurückgezogen hatte, war die regierungsinterne Abstimmung zu mehreren Energiegesetzen, darunter auch zum EEG, am vergangenen Dienstag (21.4.) gerade erst in Gang gekommen, da legte kurz vor dem Wochenende auch das von CSU-Politiker Alois Rainer geführte Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) Leitungsvorbehalt gegen die Vorlage zum EEG ein. Knackpunkt Ausschreibungsvolumen Aus Ministeriumskreisen wird der überraschende Vorstoß gegenüber AGRA Europe mit fachlichen Streitpunkten im Bereich Bioenergie begründet. Das Berliner Agrarressort will demnach mehr Flexibilisierung und ein höheres Ausschreibungsvolumen für Biomasse. Aktuell sieht der Referentenentwurf eine Menge von jährlich 500 Megawatt (MW) von 2027 bis 2032 vor. Das hält auch der Fachverband Biogas (FvB) für „in keiner Weise ausreichend“. In Fachkreisen wird eine Größenordnung von bis zu 2.500 MW für notwendig erachtet. Im BMLEH brütet man aktuell an einer Stellungnahme zum Vorbehalt, welche dem federführenden Wirtschaftsressort fristgerecht bis zum 30.4. zugeleitet werden soll. Gegen die Länder- und Verbändeanhörung will sich das BMLEH dem Vernehmen nach aber nicht stellen, sodass diese noch in dieser Woche offiziell gestartet werden könnte. Branchenkritik schon vor der Verbändeanhörung Bereits im Februar war der Referentenentwurf zur EEG-Novelle in einer ersten Version durchgestochen worden. Nun kritisierten Bioenergieverbände, dass der neueste Entwurf fast keine Änderungen enthält. Laut dem FvB sind mit den nun ergänzten konkreten Regelungen in der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) einzig für Kleinanlagen erste gute Ansätze erkennbar. Die lauteste politische Kritik an den aktuellen Reformvorhaben aus Reiches Wirtschaftsressort kommt derweil von den oppositionellen Bündnisgrünen, die sich um die Energiewende als solche sorgen. In einem am Montag (27.4.) vorgelegten Papier forderte der grüne Bundestagsabgeordnete Karl Bär, dass die Bundeswirtschaftministerin ihre Vorschläge zur EEG-Reform und dem Netzanschlusspaket zurückziehen müsse, damit auch landwirtschaftliche Betriebe weiterhin einen starken Beitrag zur Energiewende leisten können. Denn die Pläne würden die Struktur der Energiewende insgesamt verändern, „weg von dezentraler Erzeugung durch viele hin zu wenigen großen Projekten von kapitalstarken Akteuren“, wie es im Papier heißt. AgE
EU muss Potenzial ausschöpfen
Europäische Dachverbände der Agrar- und Biokraftstoffindustrie fordern ein Ende der aus ihrer Sicht zu restriktiven EU-Biokraftstoffpolitik. In einer gemeinsamen Erklärung rufen die Wirtschaftsverbände die derzeit in Zypern tagenden Staats- und Regierungschefs dazu auf, das „volle Potenzial“ der heimischen Biokraftstoffnutzung auszuschöpfen. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass die Verbände mit ihrer Forderung zumindest bei der EU-Kommission Gehör finden. In Brüssel zeichnete sich zuletzt ein politischer Wandel hin zu einer biokraftstofffreundlicheren Ausrichtung ab. So wurden im am Mittwoch (22.4.) vorgestellten Aktionsplan „AccelerateEU – Energy Union“ Biokraftstoffe als wichtiger Baustein für Energiesicherheit und Dekarbonisierung hervorgehoben. Medienberichten zufolge erwägt die Kommission zudem, den Ottokraftstoff E20 zeitig in der EU zuzulassen. Auch EU-Agrarkommissar Christophe Hansen äußerte sich zuletzt positiv über die heimischen Bioenergieträger.
„Strategische Energieunabhängigkeit“ In ihrer Erklärung betonen die Verbände, dass Europa angesichts „beispielloser globaler Unsicherheiten“, steigender Energiekosten und ambitionierter Klimaziele es sich nicht länger leisten könne, Möglichkeiten heimischer Biokraftstoffproduktion ungenutzt zu lassen. Die EU müsse eine „strategische Energieunabhängigkeit“ erreichen und zugleich die eigenen Potenziale zur Produktion pflanzlicher Proteine, ein Nebenprodukt der Biokraftstoffherstellung, stärker nutzen. Als Reaktion auf die durch den Krieg im Nahen Osten gestörte Energieversorgung könnten Biokraftstoffe dazu beitragen, fossile Energieträger zu ersetzen und die Importabhängigkeit zu verringern, heißt es weiter in dem Schreiben. Irreführende „Tank-oder-Teller“-Debatte Die sogenannte „Tank-oder-Teller“-Debatte bezeichnen die Verbände als „irreführend“. Denn bei der Biodieselproduktion entstünden neben Kraftstoffen auch Futtermittel, biobasierte chemische Grundstoffe und weitere Koppelprodukte. Bioraffinerien seien daher ein wichtiger Bestandteil europäischer strategischer Autonomie. Zudem seien Biokraftstoffe notwendig, um schwer zu elektrifizierende Sektoren weiterhin mit nachhaltigen Energieträgern zu versorgen. Gleiches gelte für die Dekarbonisierung der Bestandsflotte von Kraftfahrzeugen, die voraussichtlich noch rund 15 Jahre auf Europas Straßen unterwegs sein werde. Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von den EU-Ausschüssen der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca), dem Dachverband der Getreidehändler (COCERAL) sowie dem European Biodiesel Board (EBB).
E20 soll früher kommen Unterdessen wurde in dieser Woche bekannt, dass die EU-Kommission offenbar erwägt, Benzin mit einem höheren Ethanolanteil von bis zu 20%, sogenannten E20-Kraftstoff, früher als bislang geplant zuzulassen. Demnach könnte die Einführung bereits Anfang 2027 erfolgen und damit bis zu ein Jahr früher als bisher vorgesehen. Derzeit legt die europäische Kraftstoffqualitätsrichtlinie eine Obergrenze von 10% Ethanol (E10) fest. Medienberichten zufolge hatten sich bereits im vergangenen Jahr EU-Abgeordnete der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) in einem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für die Einführung von E20 eingesetzt. Die nun erfolgte Antwort der Kommissionspräsidentin deutet darauf hin, dass die Initiative der EVP auf Zustimmung stößt.
Lins sieht ländlichen Raum gestärkt Der CDU-Europaabgeordnete Norbert Lins sprach daher von einem positiven Signal: „Für die Landwirtschaft ist E20 eine echte Chance. Heimisches Bioethanol schafft Wertschöpfung im ländlichen Raum und stärkt die Versorgungssicherheit Europas“, kommentierte er. Hintergrund ist, das Ethanol aus Agrarrohstoffen wie Zucker oder Getreide gewonnen werden kann. Auch Agrarkommissar Hansen sieht in Biokraftstoffen großes Potenzial. „Die Energiekrise hat unsere Landwirte mit steigenden Produktionskosten und Unsicherheit konfrontiert“, schrieb der Luxemburger am Donnerstag (23.4.) auf der Plattform Bluesky. Man müsse daher verstärkt auf heimische Lösungen setzen und den Ausbau von Biogas, Biomethan und Biokraftstoffen vorantreiben, um die Energieunabhängigkeit zu stärken und die Einkommen der Landwirte zu sichern. AgE
Echte Erleichterung für Tierhalter
Die Genehmigung von Stallum- und -neubauten für eine Verbesserung des Tierwohls soll vereinfacht werden. Der Referentenwurf des Bundesministeriums für eine Novelle des Baurechts sieht vor, dass die derzeitige Bindung an die gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung beendet wird. Künftig soll die Genehmigung von Baumaßnahmen nicht mehr an die höheren Haltungsstufen „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“ geknüpft werden, sondern allgemein an eine Verbesserung der Haltungsbedingungen. Beim Deutschen Bauernverband (DBV) finden die Pläne große Zustimmung. „Die Novelle kann eine echte Erleichterung für die deutsche Tierhaltung bewirken“, erklärte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet gegenüber AGRA Europe. Seit Jahren fordere der Bauernverband vehement, dass ein Tierwohlstallumbau für alle landwirtschaftlichen Tierarten möglich sein müsse – der Referentenentwurf sehe das nun endlich vor. Die vorgesehene Vereinfachung für Tierwohlställen wird ebenfalls vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) begrüßt. „Der Vorschlag ermöglicht die Wahrnehmung der Tierwohlverbesserungsgenehmigung auch für die Geflügel- und Rinderhaltung“, sagte BLG-Geschäftsführer Udo Hemmerling AGRA Europe. Das ist bisher nicht der Fall, weil beide Tierarten noch nicht in das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz einbezogen sind. Hemmerling bedauert zugleich, dass selbst eine moderate Erhöhung der Tierplatzzahl weiterhin nicht zulässig sein soll. Nach seinem Dafürhalten wäre das jedoch gerade für kleinere Betriebe nötig, um Tierwohlinvestitionen wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.
Flächennutzungsplan mit Privilegierungswirkung Laut dem BLG-Geschäftsführer enthält die Vorlage aus dem Bauministerium weitere positive Ansätze. Dazu zählt er einen Flächennutzungsplan mit Privilegierungswirkung im Außenbereich. So sollen Gemeinden künftig bestimmen können, dass Festlegungen im Flächennutzungsplan für den Außenbereich wie eine baurechtliche Privilegierung nach §35 Baugesetzbuch wirken. Gelten soll das für Vorhaben, „die aufgrund ihrer Eigenschaften oder Zweckbestimmung im Außenbereich ausgeführt werden sollen“. Hemmerling sieht darin „eine sehr weitreichende Regelung“. „Wenn die Gemeinde dies im Flächennutzungsplan festlegt, sind gesonderte vorhabenbezogene Bebauungspläne im Außenbereich dann nicht mehr erforderlich“, so der Experte. Das betreffe beispielsweise Batteriespeicher, größere Biogasanlagen, PV- oder Windparks, Wärmespeicher sowie gewerbliche Tierhaltungen. Hemmerling geht davon aus, dass damit Planungen für derartige Vorhaben deutlich abgekürzt werden.
DBV sieht Flächenschutz vernachlässigt Positiv wertet der BLG-Geschäftsführer zudem geplante Erleichterungen bei der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich. Die Grenze für privilegierten Wohnungsbau auf Hofstellen soll von zwei auf vier Wohnungen erhöht werden. Dabei soll auch „die Errichtung eines selbstständigen Wohngebäudes als Anbau an ein bestehendes Wohngebäude mit zusammengenommen höchstens vier Wohnungen“ ermöglicht werden. Die Frist für die Umnutzung nach Aufgabe der bisherigen Nutzung soll von sieben auf zehn Jahre verlängert werden. Hemmerling spricht von „deutlich erweiterte Möglichkeiten einer privilegierten Umnutzung im Außenbereich, die aber maßvoll bleiben“. Auch DBV-Generalsekretärin Sabet begrüßt die vorgesehenen Erleichterungen bei der Nutzungsänderung. Aus ihrer Sicht ist das „ein Schritt in die richtige Richtung“. Deutlich zu kurz komme in der Vorlage des Bauministeriums hingegen der Flächenschutz. AgE
Downgrading ist rechtlich zulässig
Ein vollumfängliches Downgrading – also die Möglichkeit, Fleischprodukte mit hohen Tierwohlstandards auch in niedrigeren Haltungsstufen vermarkten zu können – ist sowohl nach deutschem als auch nach europäischem Recht grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist, dass ein solches Instrument strikt als Mindeststandardkennzeichnung ausgestaltet und klar kommuniziert wird. Das ist das Ergebnis eines gut 30-seitigen Rechtsgutachtens, das der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Landwirtschaftsrecht der Universität Göttingen, Prof. José Martinez, im Auftrag der Denkfabrik Agora Agrar verfasst hat. „Vollumfängliches Downgrading ist rechtlich möglich – und es ist wichtig für die Praxis“, erklärte Agora Agrar-Direktor Prof. Harald Grethe gegenüber AGRA Europe. Die Möglichkeit zum Downgrading erleichtere die flexible Vermarktung des ganzen Tieres. Das wiederum unterstütze Investitionen in tiergerechtere Haltungsformen. Nach Auffassung des Wissenschaftlers werden mit dem Gutachten zentrale Vorbehalte gegen die notwendige Weiterentwicklung der Tierhaltungskennzeichnung entkräftet.
Klare Leitplanken „Voraussetzung für die rechtliche Tragfähigkeit einer Downgrading-Option sind klare Leitplanken“, sagte Prof. Martinez AGRA Europe. Er nannte in diesem Zusammenhang unter anderem eine echte Stufenkaskade bei der Haltungskennzeichnung, transparente Hinweise wie „mindestens Haltungsform X“ sowie belastbare Dokumentation und Aufsicht. Ferner müsse eine EU-rechtliche Notifizierung ebenso gewährleistet sein wie eine diskriminierungsfreie Einbeziehung importierter Ware. „Ohne diese Leitplanken steigen die Risiken von Irreführung, Vertrauensverlusten und binnenmarktrechtlichen Beanstandungen“, warnte der Rechtswissenschaftler. Seine Rechtsauffassung zum Downgrading begründet Martinez mit einer Reihe von Argumenten. So treffe die Angabe einer weniger tiergerechten Haltungsform im Rahmen eines Downgradings objektiv zu. Verbraucher werden dem Agrarrechtler zufolge mit dem Downgrading wirtschaftlich nicht schlechter gestellt. Zudem entstehe kein unlauterer Wettbewerbsvorsprung. Gleichzeitig federe Downgrading Absatzschwankungen ab und erleichtere die Vermarktung des ganzen Tieres. Ein solches Instrument helfe, Investitionen abzusichern und Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Schließlich könne Downgrading Logistik sowie Kennzeichnung vereinfachen. AgE
Rat sagt final Ja
Die Mitgliedstaaten haben abschließend grünes Licht für die Trilog-Einigung zur Deregulierung der Neuen Züchtungstechniken (NZT) gegeben. Nach dem Ja am Dienstag (21.4.) muss jetzt noch das Europaparlament endgültig zustimmen. Dort scheinen einzelne Abgeordnete aus den Reihen der Sozialdemokraten und der Grünen noch zu versuchen, Mehrheiten für Änderungsanträge zu organisieren. Die Erfolgsaussichten beurteilen verschiedene Abgeordneten-Büros in Gesprächen mit AGRA Europe als „mager“.
Markteintritt muss geprüft werden Im Trilog hatten sich Rat und Parlament darauf verständigt, dass durch neue genomische Techniken hergestellte Pflanzen der sogenannten Kategorie 1 den Sorten aus konventioneller Züchtung gleichgestellt werden. Die nationalen Behörden müssen künftig vor Markteintritt prüfen, ob Pflanzen dieser Kategorie angehören. Entsprechende Nachkommen müssen jedoch nicht kontrolliert werden. Pflanzen der Kategorie 1 und daraus hergestellte Produkte müssen in der Regel nicht gekennzeichnet werden. Das hatte auch die Europäische Kommission so vorgeschlagen. Ausnahmen sollen allerdings für Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial gelten. Hier wird eine Kennzeichnung Pflicht. Dadurch soll es den Marktteilnehmern ermöglicht werden, eine von NZT-Erzeugnissen freie Lieferkette sicherzustellen. Darüber hinaus soll es eine Ausschlussliste von Merkmalen geben. Erzeugnisse mit dort definierten Eigenschaften werden nicht in die Kategorie 1 aufgenommen. Dazu zählen unter anderem Herbizidtoleranz und die Fähigkeit von Pflanzen, insektizide Substanzen selbst zu erzeugen. Dies trifft bekanntlich auf eine Reihe von Pflanzen zu, die zu den gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gezählt werden. Anders als von der Kommission ursprünglich vorgeschlagen, müssen solche Pflanzen zukünftig in die Kategorie 2 der NZT-Verordnung eingeordnet werden. Sie unterliegen somit weiterhin der Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Überwachung.
Kennzeichnungspflicht für Kategorie 2 Als Kategorie-2-Pflanzen werden grundsätzlich solche mit „komplexeren oder weniger naturäquivalenten Genomveränderungen“ zusammengefasst. Konkret bedeutet dies, dass selbige unter die bestehenden Anforderungen der GVO-Gesetzgebung fallen. Darin eingeschlossen ist die bereits obligatorische Produktkennzeichnung. Die künftige Verordnung enthält zudem optionale Koexistenzmaßnahmen. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen können, um das unbeabsichtigte Vorkommen von NZT-2-Pflanzen und anderen Produkten zu vermeiden.
Bei NZT-1-Verunreinigungen kein Verstoß gegen Ökoverordnung Im ökologischen Landbau sollen wie bisher keine NZT-Pflanzen zulässig sein. Technisch unvermeidbare Vorkommen von Pflanzen der Kategorie 1 sollen jedoch keinen Verstoß gegen die Vorschriften der EU-Ökoverordnung darstellen. Die Kommission will prüfen, ob diese Verordnung für Biobetriebe administrative, wirtschaftliche oder praktische Belastungen mit sich bringt. Zum Umgang mit Patenten wird festgeschrieben, dass offene Fragen künftig durch die EU-Biotechnologierichtlinie gelöst werden sollen. Züchter, die die Registrierung einer NZT-Pflanze oder eines NZT-Produkts der Kategorie 1 beantragen, müssen künftig Informationen zu allen bestehenden oder angemeldeten Patenten einreichen. Diese Informationen müssen in einer öffentlichen Datenbank hinterlegt werden. Auf freiwilliger Basis können Zuchtunternehmen Informationen über die Absicht des Patentinhabers zur Lizenzierung der Nutzung einer patentierten NZT-1-Pflanze oder eines patentierten NZT-Produkts zu fairen Bedingungen bereitstellen. Darüber hinaus soll eine Expertengruppe für Patentierung eingerichtet werden. Diese soll sich mit den Auswirkungen von Patenten auf NZT-Pflanzen befassen und sich aus Experten aller Mitgliedstaaten, des Gemeinschaftlichen Sortenamts (CVPO) und des Europäischen Patentamts (EPA) zusammensetzen. Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung soll die Kommission dann eine Studie über die Auswirkungen der Patentierung auf Innovationen, die Verfügbarkeit von Saatgut für Landwirte und die Wettbewerbsfähigkeit des EU-Pflanzenzüchtungssektors veröffentlichen.
EU-Parlament murrt in der Patentfrage Sollte das Europaparlament zustimmen – eine Entscheidung im Plenum wird Ende Mai oder Anfang Juni erwartet – tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Die meisten Bestimmungen gelten nach einer Übergangsfrist von 24 Monaten. In dieser Zeit sollen verschiedene Durchführungsbestimmungen durch die Kommission verabschiedet werden. Der neue Rechtsrahmen wird also voraussichtlich ab Mitte 2028 greifen. Im Hinblick auf das nun anstehende Votum der EU-Volksvertreter mehrten sich zuletzt Hinweise darauf, dass einzelne Abgeordnete kurzfristig noch Änderungsanträge ins Plenum einbringen wollen. Insbesondere der Schattenberichterstatter der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), Christophe Clergeau, unterstrich gegenüber AGRA Europe seine Befürchtung, dass durch Patentierungen bestimmter NZT-Sorten unter anderem der Zugang von Landwirten zum Saatgutmarkt erschwert werden könnte. Dagegen plane er, konkrete Änderungsanträge einzubringen. Auch die SPD-Agrarpolitikerin Maria Noichl äußerte sich ähnlich. Wie AGRA Europe bereits berichtete, dürften diese über die NZT-Verordnung vor allem Anpassungen der Biopatentrichtlinie fordern. Grundlage soll unter anderem ein in Brüssel kursierendes Non-Paper sein, das der Redaktion vorliegt und das nach Angaben aus informierten Kreisen von Umweltorganisationen sowie Verbänden der gentechnikfreien Landwirtschaft erarbeitet wurde. Demnach soll unter anderem die Patentierbarkeit von Sorten eingeschränkt werden, die mithilfe klassischer Züchtungsmethoden, etwa der Zufallsmutagenese, entstanden sind. Zudem ist vorgesehen, einen umfassenden Züchtervorbehalt in der Biopatentrichtlinie zu verankern. Dieser würde es ähnlich wie im Sortenschutzrecht ermöglichen, auch auf Basis patentgeschützter Sorten neue Varianten zu entwickeln, ohne dafür Lizenzkosten entrichten zu müssen. Vor wenigen Wochen hatte eine Gruppe von Europaabgeordneten von CDU und CSU die EU-Kommission in einem Brief aufgefordert, für die Biopatentrichtlinie entsprechende Anpassungen vorzuschlagen. Verschiedenen Abgeordnetenbüros zufolge soll noch keine Antwort der EU-Behörde vorliegen. AgE
Ohne die EU geht es nicht
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer wirbt in Brüssel um Verständnis für die deutschen Aktivitäten zur Neufassung des Düngerechts. „Ganz klar ist, dass es ohne die EU nicht geht“, sagte der Minister im Nachgang eines Gesprächs mit Umweltkommissarin Jessika Rosswall gegenüber AGRA Europe. Rosswall habe bekräftigt, dass man in Brüssel genau verfolge, „was wir tun, um die Zusagen gegenüber der Kommission einzuhalten und die höchstrichterlichen Entscheidungen umzusetzen“. Dem Minister zufolge steht Deutschland unter Beobachtung: „Wenn die Kommission den Eindruck hat, es geht nicht oder zu langsam voran, wird sie das aber auch klar sagen.“ Rainer bekräftigt im Interview sein Ziel, bis zur Düngesaison 2027 Klarheit für die Ausweisung der Roten Gebiete zu schaffen. Im Laufe dieses Jahres will der CSU-Politiker ein weiteres Bürokratierückbaupaket für seinen Zuständigkeitsbereich vorlegen. Es soll konkrete Maßnahmen enthalten, die spürbar entlasten. „Es bleibt nicht bei Absichtserklärungen“, betonte Rainer. 2026 kann aus seiner Sicht ein Wendepunkt für einen durchgreifenden Bürokratieabbau werden. Der Minister bekräftigt den politischen Handlungsbedarf in der Tierhaltung. Er räumt ein, dass die rechtliche Umsetzung des angekündigten 20-jährigen Bestandsschutzes für Tierwohlbauten „komplex“ sei. Deshalb gehe es ihm nicht nur um einzelne Zusagen, sondern um ein ganzes Bündel an Maßnahmen. „Wir müssen gleichzeitig den Stallbau erleichtern“, betont Rainer. Er will sich für Anpassungen im Bauplanungsrecht einsetzen, die mit der anstehenden großen Novelle des Baugesetzbuchs auf den Weg gebracht werden sollen. Anpassungen müsse es auch im Umweltrecht geben, etwa in der TA Luft: „Es muss einfacher werden, in Tierhaltung zu investieren.“ AgE

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