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AKTUELLES

Europaabgeordnete heben die Hand
Das Europäische Parlament hat dem Weinpaket endgültig grünes Licht gegeben. Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten am Dienstag (10.2.) unter anderem für mehr Mittel für Winzer zur Anpassung ihrer Produktion an Marktentwicklungen und zusätzliche Instrumente zur Bewältigung extremer Wetterereignisse gestimmt. Auch die Vorgaben für die Kennzeichnungen des Alkoholgehalts sollen überarbeitet werden. Damit das Gesetzespaket in Kraft treten kann, muss nur noch der Rat zustimmen. Dies gilt als Formsache.
Das Weinpaket sieht vor, dass Genehmigungen von Wiederbepflanzungen flexibler gehandhabt werden können. Nach Naturkatastrophen oder dem Auftreten von Pflanzenkrankheiten und Pflanzenschädlingen sollen Weinbauern künftig ein Jahr länger Zeit haben, um auf der betroffenen Fläche wieder Weinstöcke zu etablieren. Vorgesehen ist außerdem, dass EU-Beihilfen für das Roden von Weinbergen genutzt werden können. Zudem sollen insgesamt bis zu 25% der pro Mitgliedstaat verfügbaren Mittel für Zahlungen zur Weindestillation und zur Grünlese genutzt werden dürfen. Die EU-Kommission hatte lediglich 20% vorgeschlagen, das Parlament auf 30% gehofft.
Neue Regeln zum Alkoholgehalt
Neue Regelungen soll es auch beim Alkoholgehalt geben. So sollen die Vorgaben für entalkoholisierte Weine erleichtert und präzisiert werden. Die Bezeichnung „alkoholfrei“, zusammen mit der Angabe „0,0%“, soll zukünftig verwendet werden können, wenn der Alkoholgehalt 0,05% nicht übersteigt. Produkte mit einem Alkoholgehalt ab 0,5% und maximal 30% des in der jeweiligen Weinkategorie vor der Entalkoholisierung üblichen Alkoholgehalts sollen laut der Vereinbarung als „alkoholreduziert“ gekennzeichnet werden. Für Weine, die für den Export bestimmt sind, soll außerdem die Pflicht entfallen, auf dem Etikett Zutaten aufzuführen.
Des Weiteren ist für Erzeugerorganisationen, die geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) und geschützte geografische Angaben (g.g.A.) verwalten, zusätzliche Unterstützung zur Förderung des Weintourismus vorgesehen. Außerdem werden neue Regeln für eine großzügigere EU-Finanzierung von Werbekampagnen erlassen. Das Ziel: Der Absatz hochwertiger europäischer Weine in Drittländern soll gestärkt werden. Vorgesehen ist, dass die EU bis zu 60% der Kosten übernimmt, während die Mitgliedstaaten bis zu 30% bei kleinen und mittleren Unternehmen und bis 20% bei größeren Unternehmen beisteuern können. Die Kosten können für insgesamt neun Jahre übernommen werden. AgE
Ausnahmen für Renure können kommen
Spätestens für die Düngesaison 2027 können die Landwirte in der Europäischen Union auf neue Vorgaben für die Stickstoffzufuhr hoffen. Die EU-Kommission hat die in Aussicht gestellten Lockerungen für aus Tierdung aufbereiteten Stickstoff (Renure) am Montag (9.2.) verabschiedet. Mittels einer Anpassung der Nitratrichtlinie wird es ermöglicht, bei der Verwendung von Renure-Düngemitteln und bestimmten Schutzmaßnahmen über die Menge von 170 Kilogramm Stickstoff (N) pro Hektar und Jahr hinauszugehen.
Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, chemische Düngemittel vermehrt durch organische zu ersetzen. Daneben sollen die Kosten für die Landwirte gesenkt werden; außerdem verspricht man sich in Brüssel von der Maßnahme eine Stärkung der strategischen Autonomie des heimischen Agrarsektors.
Die Vorschläge der EU-Kommission waren im September von den Mitgliedstaaten im EU-Nitratausschuss abgesegnet worden. Da weder der Rat noch das Europaparlament innerhalb der vorgeschriebenen Frist Einspruch gegen die Anpassung der Nitratrichtlinie eingelegt haben, wird die Neuregelung nun 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Sofern die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben für Renure übernehmen wollen, müssen sie die Änderungen noch in nationales Recht überführen. AgE
Start der Ratifizierung im Mercosur
Nach Paraguay hat jetzt auch Brasilien die Ratifizierung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur auf den Weg gebracht. Staatspräsident Lula da Silva legte es am Montag (2.2.) dem Nationalkongress zur Prüfung und Genehmigung vor. Bereits einige Tage zuvor hatte in Paraguay Präsident Santiago Peña das Abkommen in den nationalen Kongress eingebracht. Dieser befindet sich derzeit allerdings noch bis März in der politischen Sommerpause.
Sollte einer der Mercosur-Staaten das Abkommen ratifizieren, könnte auf EU-Seite die Brüsseler Kommission die vorläufige Anwendung beschließen. Die nationalen Parlamente müssen hier nicht zustimmen. In den Mercosur-Ländern muss das Abkommen laut den Angaben der brasilianischen Staatsregierung von allen vier Gründungsmitgliedern des Mercosur – konkret Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay – genehmigt werden.
Da Silva betonte anlässlich der Eröffnung des parlamentarischen Verfahrens in Brasília die strategische Bedeutung des Abkommens für sein Land. Die EU sei Brasiliens zweitgrößter Handelspartner. Zudem solle das Abkommen die Diversifizierung der brasilianischen Handelspartnerschaften stärken und die Modernisierung der brasilianischen Industrie fördern.
Gespräche über den Waldschutz
Das EU-Mercosur-Abkommen ist derzeit auch Thema einer Delegationsreise des Ernährungsausschusses im Bundestag nach Brasilien. Außerdem geht es in Gesprächen mit brasilianischen Politik- und Wirtschaftsvertretern um die Entwicklung der Landwirtschaft und der Entwaldungsproblematik in Südamerika.
Wie brasilianische Medien berichteten, betonte unter anderem der Senator Eduardo Gomes die brasilianischen Anstrengungen im Umweltschutz. Beispielsweise seien Waldbesitzer dazu verpflichtet, einen Teil ihres Landes als Waldreservat zu erhalten. Darauf verwies auch der große brasilianische Bauernverband CNA. Brasilien verfüge über eines der strengsten Umweltgesetze der Welt, und die Landwirte hielten sich an diese Vorgaben. Zugleich unterstrichen die Verbandsvertreter die Wichtigkeit des Austauschs zwischen den Staaten. Er ermögliche eine „Entmystifizierung von Problemen im Zusammenhang mit der brasilianischen Landwirtschaft“. AgE
Reduziert China die Zölle?
Die final auf EU-Milchprodukte erhobenen chinesischen Zölle könnten niedriger ausfallen, als es die vorläufige Festsetzung hatte befürchten lassen. Wie gut unterrichtete Brüsseler Kreise am Montag (2.2.) gegenüber AGRA Europe erklärten, sollen die endgültigen Ad-Valorem-Zollsätze – also berechnet auf Basis des Warenwerts – nur zwischen 9,5 und 11,7% liegen.
Kurz vor Weihnachten hatte das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) noch mitgeteilt, dass die vorläufige Einfuhrabgabe ab dem 23. Dezember je nach Unternehmen zwischen 21,9 und 42,7% des Warenwertes beträgt. Diese werden seitdem in Form einer Kaution erhoben. Offiziell werden die Einfuhrabgaben auf verschiedene Käse-, Milch- und Sahneprodukte erhoben. Kommissionskreise verbuchen die Abmilderung als Erfolg intensiver Gespräche mit dem Pekinger Handelsministerium zwischen Weihnachten und Neujahr.
Was passiert mit österreichischer Sahne? Vor allem der Sahneabsatz in Österreich könnte trotzdem leiden. Dem Vernehmen nach werden jährlich rund 100.000 Tonnen EU-Sahne nach China geliefert, davon allein 70.000 Tonnen aus der Alpenrepublik. Da der bisherige Zollsatz bereits bei 8% liegt und sich bis zu 11,7% auf annähernd 20% addieren, stellt sich aktuell so manche österreichische Molkerei die Frage, ob künftig andere Sahneproduzenten mit niedrigeren Zollsätzen in China zum Zug kommen.
Offizielle und öffentlich einsehbare Zahlen aus dem MOFCOM liegen aktuell zwar noch nicht vor. Da die Zölle ab dem 21. Februar erhoben werden sollen, was mitten ins chinesische Neujahrsfest (17.2. bis 3.3.) fällt, ist laut Kommissionskreisen mit einer früheren Bekanntgabe zu rechnen.
Das von Peking angestrengte Verfahren richtet sich offiziell gegen von der EU an den Milchsektor gezahlte Beihilfen aus Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Es handelt sich also um ein Antisubventionsverfahren. Diese werden in der Regel von der EU-Kommission sehr ernst genommen, da sie Brüsseler Beihilfepolitiken infrage stellen. Anders sieht es häufig beispielsweise bei Antidumpingverfahren aus. Die zielen meistens auf einzelne Unternehmen, denen vorgeworfen wird, ihre Exportpreise künstlich zu verbilligen. AgE
„Nicht hinnehmbarer Schwebezustand“
Der Göttinger Agrarrechtler Prof. José Martínez sieht auch nach der Vorlage der schriftlichen Begründung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zum Düngerecht einen klaren Handlungsauftrag beim Bund: Seinen Angaben zufolge ist mit der Entscheidung des Leipziger Gerichts „ein rechtsstaatlich nicht hinnehmbarer Schwebezustand“ entstanden. Der könne nur dadurch beendet werden, dass der Bundesgesetzgeber schnellstmöglich tätig werde. „Erforderlich ist eine verfassungskonforme gesetzliche Ermächtigungsgrundlage im Düngegesetz sowie darauf aufbauend eine Neufassung des § 13a der Düngeverordnung“, betonte der Rechtswissenschaftler am Mittwoch (28.1.) gegenüber AGRA Europe. Erst danach wären Martinez zufolge die Länder gehalten, wirksame Ausführungsverordnungen zu erlassen. Laut Bundesverwaltungsgericht ist § 13a Absatz 1 der Düngeverordnung verfassungswidrig. Darin enthalten ist unter anderem die Pflicht zur Ausweisung nitratbelasteter Gebiete. Da auf dieser Grundlage die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung beruhe, habe das Gericht konsequent auch diese Landesverordnung für ungültig und unwirksam erklärt, so Martinez. Zwar folge daraus nicht, dass sämtliche landesrechtlichen Ausführungsverordnungen und die darauf beruhenden Gebietsausweisungen nichtig seien. Allerdings können die Ausführungsverordnungen der anderen Länder aus rechtsstaatlichen Gründen faktisch nicht mehr angewandt werden, da dem Rechtsprofessor zufolge jede Klage gegen ihre Anwendung mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg hätte. Die Verordnungen bestünden damit lediglich noch formal, jedoch ohne praktische Durchsetzbarkeit. Strukturelles Problem der deutschen Agrarpolitik Martinez geht davon aus, dass bis zu einer Neuregelung § 13a Absatz 4 der Düngeverordnung nicht greift. Gemäß dieser Vorschrift gelten die besonderen Anforderungen der Roten Gebiete für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche eines Grundwasserkörpers, sofern die Länder keine Gebietsausweisungen vornehmen. Dahinter stehe die Absicht, Druck auf solche Länder auszuüben, die Rote Gebiete nur zögerlich oder gar nicht auswiesen. Dies sei jedoch aktuell nicht der Fall. „Die Länder haben Ausweisungen vorgenommen, diese entfalten mangels verfassungsgemäßer Ermächtigungsgrundlage jedoch keine rechtliche Wirkung“, stellt der Wissenschaftler fest. Dieses Defizit könnten die Länder nicht eigenständig beheben, sondern seien zwingend auf den Bundesgesetzgeber angewiesen. Für das langjährige Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) beim Bundeslandwirtschaftsministerium ist der entstandene Zeitdruck, dem der Bund jetzt ausgesetzt ist, kein Einzelfall. Vielmehr komme darin ein strukturelles Problem der deutschen Agrarpolitik zum Ausdruck: Regelungen würden häufig erst unter erheblichem Zeitdruck verabschiedet, „was nicht selten zu unausgewogenen und rechtlich angreifbaren Lösungen führt“. AgE
EU-Pläne könnten rechtswidrig sein
Die von der EU-Kommission geplanten Lockerungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln könnten rechtswidrig sein. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls ein aktuelles Gutachten, das von mehreren Umweltschutzorganisationen in Auftrag gegeben wurde. Gegenstand der Untersuchung ist das sogenannte Omnibuspaket zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit. Ziel des von der Kommission vorgelegten Vorschlags ist es unter anderem, die Zulassungsverfahren für neue Wirkstoffe deutlich zu beschleunigen. Zudem sollen Wirkstoffzulassungen künftig teilweise zeitlich unbegrenzt erteilt werden können. „Erhebliche Absenkung“ des Schutzniveaus Laut Gutachten wäre insbesondere letztere Maßnahme mit einer „erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit verbunden“. Es sei zu befürchten, dass infolge „neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Gesundheits- und Umweltrisiken noch weniger berücksichtigt werden, als dies heute schon der Fall ist“. Auch dass die Behörden der Mitgliedstaaten bei der nationalen Produktzulassung neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die den Wirkstoff betreffen, nicht mehr berücksichtigen dürfen, sehen die Autoren des Gutachtens kritisch. Denn dies entspräche einem Einfrieren des Erkenntnisstands auf den Zeitpunkt der letzten Genehmigung. Und dieser könne weit in der Vergangenheit liegen – „insbesondere angesichts des vorgesehenen Wegfalls der periodischen Überprüfung der Wirkstoffgenehmigungen“. Skeptisch sehen die Autoren des Gutachtens zudem die Erleichterung für sogenannte Wirkstoffe mit geringem Risiko. Da die Unschädlichkeit dieser Stoffgruppe nicht durch restriktive Kriterien und Definitionen sichergestellt sei, drohe die Erleichterung zu einem „problematischen Einfallstor für eine Umgehung der Zulassungskontrolle“ zu werden. Vorsorgeprinzip nicht berücksichtigt Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, das die Vorschläge der EU-Kommission „ernsthafte Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip“ wecken. Auch widerspreche es der europäischen Rechtssprechung, insbesondere in Bezug auf die Pflicht der Unionsgesetzgeber, den neuesten Stand der Wissenschaft zu berücksichtigen. Die Organisationen hinter dem Gutachten, neben der Aurelia Stiftung sind das ClientEarth, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche Naturschutzring (DNR), foodwatch, das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Europe und das Umweltinstitut München, fordern daher die EU-Mitgliedstaaten und insbesondere die deutsche Bundesregierung auf, den Gesetzesvorschlag im EU-Rat abzulehnen. „Wer das durchwinkt, nimmt Umwelt- und Gesundheitsschäden billigend in Kauf“, kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Was wir brauchen, ist die Rückkehr zu echter Risikokontrolle, statt immer mehr Deregulierung.“ AgE
EU-Kommission zögert noch
Wird die Europäische Kommission angesichts der angespannten Lage bei den Erzeugerpreisen für Milch in den Markt eingreifen? EU-Agrarkommissar Christophe Hansen zögert noch. Beim EU-Agrarministertreffen am Montagabend (16.1.) hatten Italien und Ungarn in zwei getrennten Erklärungen Brüssel zum Einschreiten aufgefordert. Ungarns Landwirtschaftsminister István Nagy beklagte die angespannte Lage. Dem Fidesz-Politiker zufolge lag der Auszahlungspreis vor rund einem Jahr noch bei 53 Cent je Kilogramm. In Ungarn seien die Preise nun auf 20 Cent pro Kilogramm abgerutscht. Der Minister fordert daher von der EU-Kommission, Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung (PLH) für Käse und Butter zu ermöglichen. Eine Reduktion der Milchkuhbestände lehnt Nagy „in jeglicher Form“ ab. Der Vorstoß aus Budapest wurde von Rumänien, der Slowakei und Italien mitgetragen. Italien selbst legte eine eigene Erklärung vor und bevorzugt einen anderen Ansatz zur Lösung des Problems. Rom favorisiert Beihilfen zur freiwilligen Verringerung der Milcherzeugung. Darüber hinaus drängt Italien auf EU-Hilfsgelder, um ärmeren Bevölkerungsschichten den Kauf von regionalem Qualitätskäse zu erleichtern und so den Absatz anzukurbeln. Deutschland zurückhaltend Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer ging nicht direkt auf die Forderung aus Italien und Ungarn ein. Für ihn steht allerdings fest, dass Auszahlungspreise von weniger als 40 Cent je Kilogramm „nicht für alle deutschen Milcherzeuger wirtschaftlich tragbar“ seien. Angemessene Vorschläge der EU-Kommission werde man in der Bundesregierung jedenfalls prüfen. Polen, Griechenland und Portugal forderten die Brüsseler Behörde auf, zeitnah Hilfsmaßnahmen zu präsentieren. Auch Frankreichs Landwirtschaftsministerin Annie Genevard kann sich Hilfestellung aus der Kommission vorstellen. Eine klare Kante fordert sie gegenüber den chinesischen Zöllen auf EU-Milchprodukte. Bulgarien sieht EU-Agrarkommissar Hansen in der Pflicht, einen umfassenden Milchplan vorzustellen. Milchbauern demonstrieren in München Hierzulande wollen der Bund Deutscher Milchviehhalter (BDM) und die Freien Bauern auf die Verwerfungen am Milchmarkt aufmerksam machen. Die Verbände haben für Mittwoch (28.1.) zu einer Demonstration in München aufgerufen. Mit Nachdruck will man unter anderem „verbindliche Verträge vor Lieferung“ durchsetzen. Auch ein freiwilliger Lieferverzicht gegen Entschädigung wird ins Spiel gebracht. AgE
40 Prozent mehr nach Deutschland
Die Niederlande haben 2025 erheblich mehr Wirtschaftsdünger aus der Nutztierhaltung ins Ausland und vor allem nach Deutschland geliefert. Nach Angaben der niederländischen Unternehmensagentur (RVO) belief sich die betreffende Exportmenge auf insgesamt 3,41 Mio. Tonnen. Das entsprach einem Zuwachs von 25,8% gegenüber dem Vorjahr und markierte zugleich den höchsten Stand seit mindestens 2015. Der exportierte Wirtschaftsdünger enthielt im Berichtsjahr fast 36.370 Tonnen Phosphat und rund 39.850 Tonnen Stickstoff. Im Vergleich zu 2024 bedeutet dies Steigerungen um 18,9% beziehungsweise 27,1% entspricht. 14 Prozent mehr Gülle nach Frankreich und Belgien Besonders stark nahmen die Lieferungen nach Deutschland zu. Die Bundesrepublik ist seit Jahren der wichtigste Abnehmer, noch vor Frankreich und Belgien. Laut RVO kamen hierhin 2025 insgesamt gut 1,76 Mio. Tonnen Wirtschaftsdünger aus dem Nachbarland, nach lediglich 1,25 Mio. Tonnen im Vorjahr. Parallel stiegen auch die Nährstoffmengen deutlich: Die Phosphatexporte erhöhten sich um 40,9% auf rund 12.660 Tonnen, die Stickstoffmengen sogar um 50,2% auf etwa 18.110 Tonnen. Für Frankreich als zweitwichtigstes Zielland verzeichnete die RVO einen Anstieg der Einfuhren von niederländischem Wirtschaftsdünger um 14,1% auf insgesamt 1,02 Mio. Tonnen. In Belgien ergab sich ein Plus von 13,8% auf mehr als 543.000 Tonnen. Wegfall der Derogation verschärft Angebotsdruck Eine wichtige Ursache für den kräftigen Exportanstieg waren die erneut gesenkten Obergrenzen für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft im Jahr 2025. Die von der EU-Kommission gewährten umweltrechtlichen Ausnahmeregelungen (Derogation) für die Niederlande sind nun ausgelaufen. Deshalb rechnen Marktbeobachter für 2026 mit weiter steigenden Überschüssen am niederländischen Güllemarkt, zumal die inländischen Verarbeitungskapazitäten als begrenzt gelten. Unterdessen sind die Preise für die Abgabe von Wirtschaftsdünger seit 2023 stark gestiegen und belasten zunehmend die Wirtschaftlichkeit der Tierproduktion. Suche nach Exportmärkten Landwirtschaftsministerin Femke Wiersma setzt neben der künftig verstärkten Nutzung von Renure auf zusätzliche Gülleexporte, um die Überschüsse zu reduzieren. Zur Erkundung neuer Absatzchancen reiste Mitte vergangenen Jahres eine Delegation unter der Leitung des von Wiersma eingesetzten „Güllebotschafters“ Raymond Knops nach Frankreich. An der Mission beteiligten sich Vertreter von Gülleverarbeitern, Branchenorganisationen, der Stiftung für Düngemittelkontrollen, der Lebensmittel- und Warenaufsichtsbehörde (NVWA) sowie des Niederländischen Zentrums für Gülleverwertung (NCM). Nach Angaben der Ministerin hat sich Frankreich dabei als attraktiver Zielmarkt erwiesen. Ein Vorteil sei die geografische Nähe. Außerdem wachse dort die Nachfrage nach organischem Dünger in Regionen mit großen Ackerflächen bei vergleichsweise geringer Viehdichte, so Wiersma. Delegationsreisen nach Deutschland und Polen waren zwar für Oktober 2025 geplant, aber entsprechende Ergebnisse liegen noch nicht vor. AgE

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