Von der Region, für die Region
Wir suchen Sie!
BUIR BLIESHEIMER – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER
Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.
BUIR BLIESHEIMER – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER
Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.
AKTUELLES
Vergessen haben die Handelspolitiker Trumps außenpolitisches Gebaren allerdings nicht. Der Ausschuss werde die Arbeit an der Handelsvereinbarung vorantreiben, solange die Vereinigten Staaten die territoriale Integrität und die Souveränität der EU und ihrer Mitgliedstaaten respektierten, erklärte der Vorsitzende des Gremiums, Bernd Lange. Nach seinen Worten hat man sich im Handelsausschuss nach den jüngsten Irritationen darauf geeinigt, in der Vereinbarung die Möglichkeit vorzusehen, als Reaktion auf Drohungen gegen grundlegende Sicherheitsinteressen der EU und der Mitgliedstaaten vereinbarte Zollvorteile auszusetzen. Nicht weiterverfolgt wurde indes der Ansatz, sich mithilfe des Instruments gegen wirtschaftliche Zwangsmaßnahmen (ACI) gegen die USA zu wehren. Der Mechanismus ist seit 2023 im Arsenal der EU, wurde aber noch nicht eingesetzt. Möglich wären unterschiedlichste Gegenmaßnahmen, die keinesfalls auf Einfuhrabgaben beschränkt werden müssen.
Weiter in der Hinterhand behält Brüssel zudem das 93 Mrd. Euro schwere Gegenzollpaket. Die EU-Kommission setzte die Maßnahme am Donnerstag (5.2.) per Durchführungsverordnung erneut aus, diesmal bis zum 6. August. Das Paket war ursprünglich als Antwort auf Trumps Rosengarten-Zölle zusammengestellt worden. Gezielt wird unter anderem auf Mais, Soja und verschiedene Fleischprodukte aus den USA. Nachdem sich Trump und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf eine Handelsvereinbarung verständigt hatten, war das Gegenzollpaket bis zum 6. Februar ausgesetzt worden. AgE
Sollte einer der Mercosur-Staaten das Abkommen ratifizieren, könnte auf EU-Seite die Brüsseler Kommission die vorläufige Anwendung beschließen. Die nationalen Parlamente müssen hier nicht zustimmen. In den Mercosur-Ländern muss das Abkommen laut den Angaben der brasilianischen Staatsregierung von allen vier Gründungsmitgliedern des Mercosur – konkret Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay – genehmigt werden.
Da Silva betonte anlässlich der Eröffnung des parlamentarischen Verfahrens in Brasília die strategische Bedeutung des Abkommens für sein Land. Die EU sei Brasiliens zweitgrößter Handelspartner. Zudem solle das Abkommen die Diversifizierung der brasilianischen Handelspartnerschaften stärken und die Modernisierung der brasilianischen Industrie fördern.
Gespräche über den Waldschutz Das EU-Mercosur-Abkommen ist derzeit auch Thema einer Delegationsreise des Ernährungsausschusses im Bundestag nach Brasilien. Außerdem geht es in Gesprächen mit brasilianischen Politik- und Wirtschaftsvertretern um die Entwicklung der Landwirtschaft und der Entwaldungsproblematik in Südamerika.
Wie brasilianische Medien berichteten, betonte unter anderem der Senator Eduardo Gomes die brasilianischen Anstrengungen im Umweltschutz. Beispielsweise seien Waldbesitzer dazu verpflichtet, einen Teil ihres Landes als Waldreservat zu erhalten. Darauf verwies auch der große brasilianische Bauernverband CNA. Brasilien verfüge über eines der strengsten Umweltgesetze der Welt, und die Landwirte hielten sich an diese Vorgaben. Zugleich unterstrichen die Verbandsvertreter die Wichtigkeit des Austauschs zwischen den Staaten. Er ermögliche eine „Entmystifizierung von Problemen im Zusammenhang mit der brasilianischen Landwirtschaft“. AgE
Eigenen Angaben zufolge wird das Ministerium im Zuge der Neuaufstellung des Düngerechts weiter mit allen relevanten Akteuren im Austausch bleiben. Selbstverständlich sei dabei „die Mitwirkung aus den Bundesländern und dem Ressortkreis unverzichtbar“. Im laufenden Prozess werde man sich aber nicht zu einzelnen Forderungen äußern, so der Ministeriumssprecher.
Ausnahmen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe Klare Erwartungen an die Länder hat der Deutsche Bauernverband (DBV). In Anbetracht der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung seien vor allem die Landesregierungen am Zuge, ihre Landesdüngeverordnungen mit der Ausweisung der Roten Gebiete aufzuheben, erklärte der DBV-Fachbereichsleiter Umwelt- und Naturschutzpolitik, Steffen Pingen, am Mittwoch (4.2.) in Berlin. Für ihn besteht angesichts des Urteils klein Zweifel, „dass die Rechtsgrundlage für die Gebietsausweisung in Verbindung mit weitreichenden Auflagen in der Düngeverordnung nicht den Anforderungen genügt, die die Verfassung an Einschränkungen des Grundrechts auf Eigentum und der Berufsfreiheit stellt.“
Pingen sieht das Bundeslandwirtschaftsministerium gefordert, mit der unerlässlichen Änderung der Düngeverordnung nicht nur das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen, „sondern gleichzeitig auch im Sinne der Verursachergerechtigkeit Ausnahmen für nachweislich wasserschonend wirtschaftende Betriebe von den strengen Auflagen der Düngeverordnung vorzusehen.“
Nitratbelastete Gebiete rechtlich schutzlos
Unterdessen warnte der Göttinger Agrarrechtler Prof. José Martínez vor den möglichen Folgen einer zögerlichen Düngepolitik „Ich sehe ein hohes Risiko, dass die Europäische Kommission erneut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet“, sagte Martinez AGRA Europe. Nach seiner Einschätzung ist die Wahrscheinlichkeit eines neuen Vertragsverletzungsverfahrens „nicht nur hoch, sondern realistisch“. Er begründet seine Befürchtung mit „klaren rechtlichen Grundlagen und der bereits bestehenden Rechtsprechung“. Dem Wissenschaftler zufolge erfüllt Deutschland derzeit nicht die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie. Man nehme ein Rechtsvakuum hin und lasse damit nitratbelastete Gebiete rechtlich schutzlos.
„Die bloße Aufforderung zur freiwilligen Beachtung von Schutzmaßnahmen durch Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer reicht nicht aus“, so Martinez. Dies sei nicht entschuldbar, da ausreichend Möglichkeiten bestünden, dieses Schutzvakuum durch übergangsweise, rechtlich abgesicherte Regelungen zu schließen. Erfolgen könne dies beispielsweise durch die Einführung von Übergangsbestimmungen, die sowohl den Schutz der Gewässer als auch die Belastbarkeit der Landwirtschaft berücksichtigen, argumentiert Martinez und nimmt damit Bezug zu den SPD-Vorschlägen.
Der Hochschullehrer erinnerte daran, dass Deutschland bereits zwei Mal wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser und unzureichender Gegenmaßnahmen vor dem Europäischen Gerichtshof verurteilt worden sei. Die letzte Entscheidung habe insbesondere die fehlende Umsetzung von Maßnahmen in den sogenannten Roten Gebieten betroffen. Dies sei ein Bereich, in dem die Kommission bereits mehrfach darauf hingewiesen habe, dass eine verbindliche, rechtlich verankerte Regelung unerlässlich sei.
Gleichheit der Rechtsanwendung gewährleisten
Für wenig wahrscheinlich hält Martinez, dass Deutschland ohne zeitliche Perspektive die Nitratrichtlinie weiterhin verletze und die Brüsseler Administration schaue zu. Nach seiner Einschätzung untergraben die fortgesetzte Intransparenz, die fehlende Umsetzung von Schutzmaßnahmen und die Abhängigkeit von freiwilligen Vereinbarungen nicht nur die Glaubwürdigkeit der europäischen Umweltrechtsordnung, sondern auch die Gleichheit der Anwendung des Rechts in der EU. Die Kommission habe daher einen hohen Anreiz, erneut zu intervenieren, und zwar insbesondere um die Rechtsprechung zu konsolidieren und die Gleichheit der Rechtsanwendung zu gewährleisten.
Weitere Gründe für ein neues Vertragsverletzungsverfahren sieht der renommierte Agrarrechtsexperte unter anderem darin, dass es nach wie vor keine Berichterstattung über Fortschritte bei der Umsetzung der Düngeverordnung gebe und die Maßnahmen zwischen Bundes- und Landesebene bislang nur unzureichend koordiniert würden. Die Kommission könnte laut Martinez argumentieren, dass Deutschland nicht nur die Umsetzung von Urteilen verzögere, sondern auch die Kontrolle über die eigene Verwaltung verliere. Das wiederum verstoße gegen die Grundsätze der Verwaltungsverantwortung und der Rechtsstaatlichkeit. AgE
Kurz vor Weihnachten hatte das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) noch mitgeteilt, dass die vorläufige Einfuhrabgabe ab dem 23. Dezember je nach Unternehmen zwischen 21,9 und 42,7% des Warenwertes beträgt. Diese werden seitdem in Form einer Kaution erhoben. Offiziell werden die Einfuhrabgaben auf verschiedene Käse-, Milch- und Sahneprodukte erhoben. Kommissionskreise verbuchen die Abmilderung als Erfolg intensiver Gespräche mit dem Pekinger Handelsministerium zwischen Weihnachten und Neujahr.
Was passiert mit österreichischer Sahne? Vor allem der Sahneabsatz in Österreich könnte trotzdem leiden. Dem Vernehmen nach werden jährlich rund 100.000 Tonnen EU-Sahne nach China geliefert, davon allein 70.000 Tonnen aus der Alpenrepublik. Da der bisherige Zollsatz bereits bei 8% liegt und sich bis zu 11,7% auf annähernd 20% addieren, stellt sich aktuell so manche österreichische Molkerei die Frage, ob künftig andere Sahneproduzenten mit niedrigeren Zollsätzen in China zum Zug kommen.
Offizielle und öffentlich einsehbare Zahlen aus dem MOFCOM liegen aktuell zwar noch nicht vor. Da die Zölle ab dem 21. Februar erhoben werden sollen, was mitten ins chinesische Neujahrsfest (17.2. bis 3.3.) fällt, ist laut Kommissionskreisen mit einer früheren Bekanntgabe zu rechnen.
Das von Peking angestrengte Verfahren richtet sich offiziell gegen von der EU an den Milchsektor gezahlte Beihilfen aus Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Es handelt sich also um ein Antisubventionsverfahren. Diese werden in der Regel von der EU-Kommission sehr ernst genommen, da sie Brüsseler Beihilfepolitiken infrage stellen. Anders sieht es häufig beispielsweise bei Antidumpingverfahren aus. Die zielen meistens auf einzelne Unternehmen, denen vorgeworfen wird, ihre Exportpreise künstlich zu verbilligen. AgE
News über WhatsApp
Erhalten Sie jetzt alle Neuigkeiten (Angebote, Buir-Bliesheimer News und aktuelle landwirtschaftliche Infos) direkt auf Ihr Smartphone.
Einfach den folgenden Button anklicken und unseren WhatsApp-Service nutzen
Wir sind BB
Oliver Kerber
Eschweiler
Hubert Feucht
Heinz-Josef Klein
Dürscheven
Hendrik Langenbrink
Dürscheven
Yannick Strotkötter
Nörvenich
Lea Voets
Derkum
Isabel Klapczynski
Oliver Kerber
Eschweiler
Hubert Feucht
Heinz-Josef Klein
Dürscheven
Hendrik Langenbrink
Dürscheven
Yannick Strotkötter
Nörvenich
Lea Voets
Derkum