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BUIR BLIESHEIMER – IHR VERLÄSSLICHER PARTNER
Als moderne Agrargenossenschaft verbinden wir Tradition und Innovation. Unsere Expertise im Agrarhandel sichert Ihnen Qualität und Wachstum. Mit modernen Lösungen für eine erfolgreiche Landwirtschaft begleiten wir Sie von der Saat über die Ernte bis hin zur Vermarktung. Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Energie-Angebote für Ihren Betrieb und Ihre private Energieversorgung.
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AKTUELLES
E20 soll früher kommen Unterdessen wurde in dieser Woche bekannt, dass die EU-Kommission offenbar erwägt, Benzin mit einem höheren Ethanolanteil von bis zu 20%, sogenannten E20-Kraftstoff, früher als bislang geplant zuzulassen. Demnach könnte die Einführung bereits Anfang 2027 erfolgen und damit bis zu ein Jahr früher als bisher vorgesehen. Derzeit legt die europäische Kraftstoffqualitätsrichtlinie eine Obergrenze von 10% Ethanol (E10) fest. Medienberichten zufolge hatten sich bereits im vergangenen Jahr EU-Abgeordnete der Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) in einem Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für die Einführung von E20 eingesetzt. Die nun erfolgte Antwort der Kommissionspräsidentin deutet darauf hin, dass die Initiative der EVP auf Zustimmung stößt.
Lins sieht ländlichen Raum gestärkt Der CDU-Europaabgeordnete Norbert Lins sprach daher von einem positiven Signal: „Für die Landwirtschaft ist E20 eine echte Chance. Heimisches Bioethanol schafft Wertschöpfung im ländlichen Raum und stärkt die Versorgungssicherheit Europas“, kommentierte er. Hintergrund ist, das Ethanol aus Agrarrohstoffen wie Zucker oder Getreide gewonnen werden kann. Auch Agrarkommissar Hansen sieht in Biokraftstoffen großes Potenzial. „Die Energiekrise hat unsere Landwirte mit steigenden Produktionskosten und Unsicherheit konfrontiert“, schrieb der Luxemburger am Donnerstag (23.4.) auf der Plattform Bluesky. Man müsse daher verstärkt auf heimische Lösungen setzen und den Ausbau von Biogas, Biomethan und Biokraftstoffen vorantreiben, um die Energieunabhängigkeit zu stärken und die Einkommen der Landwirte zu sichern. AgE
Flächennutzungsplan mit Privilegierungswirkung Laut dem BLG-Geschäftsführer enthält die Vorlage aus dem Bauministerium weitere positive Ansätze. Dazu zählt er einen Flächennutzungsplan mit Privilegierungswirkung im Außenbereich. So sollen Gemeinden künftig bestimmen können, dass Festlegungen im Flächennutzungsplan für den Außenbereich wie eine baurechtliche Privilegierung nach §35 Baugesetzbuch wirken. Gelten soll das für Vorhaben, „die aufgrund ihrer Eigenschaften oder Zweckbestimmung im Außenbereich ausgeführt werden sollen“. Hemmerling sieht darin „eine sehr weitreichende Regelung“. „Wenn die Gemeinde dies im Flächennutzungsplan festlegt, sind gesonderte vorhabenbezogene Bebauungspläne im Außenbereich dann nicht mehr erforderlich“, so der Experte. Das betreffe beispielsweise Batteriespeicher, größere Biogasanlagen, PV- oder Windparks, Wärmespeicher sowie gewerbliche Tierhaltungen. Hemmerling geht davon aus, dass damit Planungen für derartige Vorhaben deutlich abgekürzt werden.
DBV sieht Flächenschutz vernachlässigt Positiv wertet der BLG-Geschäftsführer zudem geplante Erleichterungen bei der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich. Die Grenze für privilegierten Wohnungsbau auf Hofstellen soll von zwei auf vier Wohnungen erhöht werden. Dabei soll auch „die Errichtung eines selbstständigen Wohngebäudes als Anbau an ein bestehendes Wohngebäude mit zusammengenommen höchstens vier Wohnungen“ ermöglicht werden. Die Frist für die Umnutzung nach Aufgabe der bisherigen Nutzung soll von sieben auf zehn Jahre verlängert werden. Hemmerling spricht von „deutlich erweiterte Möglichkeiten einer privilegierten Umnutzung im Außenbereich, die aber maßvoll bleiben“. Auch DBV-Generalsekretärin Sabet begrüßt die vorgesehenen Erleichterungen bei der Nutzungsänderung. Aus ihrer Sicht ist das „ein Schritt in die richtige Richtung“. Deutlich zu kurz komme in der Vorlage des Bauministeriums hingegen der Flächenschutz. AgE
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