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AKTUELLES

Parlament ringt um Schutzmaßnahmen
Im EU-Parlament herrscht Uneinigkeit darüber, wie mit den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Schutzklauseln für das Mercosur-Abkommen umgegangen werden soll. Wie bei der jüngsten Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am Montag (1.12.) deutlich wurde, bedauern die Agrarpolitiker, nicht gleichberechtigt mit dem Handelsausschuss an dem Thema mitwirken zu dürfen, und würden den Kommissionsvorschlag gerne deutlich nachschärfen. Anders ist die Stimmungslage im federführenden Handelsausschuss. Dort war die Debatte am Dienstag (2.12) von der Frage beherrscht, ob das Parlament seine Position als Mitgesetzgeber überhaupt nutzen sollte, um eine Nachschärfung der Schutzklauseln für die europäischen Landwirte zu erreichen.
Der Berichterstatter im Handelsausschuss, der EVP-Politiker Gabriel Mato, argumentierte, dass die Änderungsvorschläge eine Einigung im Trilog verhindern könnten. Ihm zufolge haben zumindest einige Mitgliedsländer angedeutet, dass sie dem Kommissionsvorschlag lediglich ohne Änderungen zustimmen wollen. Keine Einigung in der Frage der Schutzklausel könne zu einem Mercosur-Abkommen ohne den vorgeschlagenen Schutz für die Landwirtschaft führen oder im Zweifel sogar das Abkommen gefährden, warnte Mato. Beides sieht er als Problem.
Aus den Fraktionen rechts und links der EVP wurde dagegen argumentiert, dass es die Aufgabe des Parlaments sei, sich aktiv in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. Die Reaktion des Rats sei abzuwarten. Man dürfe die Landwirtschaft nicht für Industrieinteressen opfern und müsse daher bei den Schutzklauseln noch weiter nachschärfen. Die Diskussionen werden nun auf der Ebene der Schattenberichterstatter fortgesetzt, bevor sich der Handelsausschuss Anfang nächster Woche wieder mit dem Thema befasst. AgE
Durststrecke wird immer länger
Auch im dritten Quartal 2025 sind die Umsätze im deutschen Land- und Baumaschinenhandel beziehungsweise -handwerk gesunken. Nach Angaben des LandBauTechnik-Bundesverbandes (LBT) lagen die Erlöse der Branche 3,2% unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Ausschlaggebend dafür war das weiter schwächelnde Geschäft mit Neumaschinen; verbucht wurde dort ein Umsatzminus von 4,5%. Kaum Veränderung zeigte der Gebrauchtmaschinenmarkt, während es bei den Werkstattumsätzen einen Zuwachs von 2,9% gab. Der Ersatzteilvertrieb legte leicht um 0,8% zu.
Laut LBT ist die Branche nunmehr seit 27 Monaten in Folge im Umsatzminus. Eine so lange Periode mit sinkenden Erlösen habe es noch nie gegeben. Angesicht dieser Durststrecke zeigt sich der Verband zunehmend beunruhigt. Eine verbandsinterne Umfrage habe ergeben, dass gut die Hälfte aller rund 4.000 Fachbetriebe in Deutschland Umsatzverluste verzeichne. Gleichzeitig gebe es hohen Druck auf der Kostenseite. Die Betriebskosten haben dem Verband zufolge im Berichtsquartal um 3,4% zugelegt, die Personalkosten sogar um 5,8%.
Allerdings sieht der LBT die Basis für eine Konjunkturverbesserung bereits gelegt. Bei 18% der Fachbetriebe sei der Gesamtumsatz schon wieder gestiegen. Die meisten Lager für Neutechnik leerten sich weiter, und der Beschäftigtenstand habe sich kaum verändert.
Ungeachtet dessen sind die Umsatzerwartungen der Branche an die nähere Zukunft noch etwas eingetrübt. Rund 43% der Fachbetriebe erwarten laut LTB ein weiteres Umsatzminus und nur 2% eine positive Entwicklung. Der Verband hofft darauf, dass die Zahlen des vierten Quartals mit der diesjährigen Agritechnica das Jahr noch versöhnlich ausklingen lassen werden. AgE
Bewirtschaftungsform nicht relevant
Beim Humusgehalt des Bodens gibt es kaum Unterschiede zwischen dem ökologischen und dem konventionellen Anbau. Größeren Einfluss haben die jeweils gewählten Bewirtschaftungsmaßnahmen und -mitteln. Zudem müssen die weiteren Umweltwirkungen betrachtet werden. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Thünen-Instituts für Agrarklimaschutz, die jetzt in der Fachzeitschrift Geoderma erschienen ist.
Für die Studie haben die Thünen-Forscher die Faktoren untersucht, die den Eintrag von Kohlenstoff in den Boden beeinflussen, insbesondere die organische Düngung, das Ertragsniveau und die Fruchtfolge. Die Menge der organischen Düngung unterschied sich im Mittel in den ökologischen und konventionellen Bewirtschaftungssystemen nicht. Ein Drittel der Äcker erhielt sogar keine organische Düngung.
Der Einsatz mineralischer Dünger und chemischer Pflanzenschutzmittel führte im konventionellen Anbau im Mittel zu gut 30% höheren Erträgen. Die daraus resultierenden Ernterückstände wie Wurzeln sind laut Studie wichtig für den Humusaufbau. Im Ökolandbau wurden „Humusmehrer“ wie Kleegras in 39% der Fruchtfolgen eingebaut; auf konventionell bebauten Äckern lag die Rate bei 11%. Festgestellt wurde, dass der Zwischenfruchtanbau in den Anbausystemen kaum Unterschiede aufwies.
Weniger Umwelteffekte im Ökolandbau
Zwar zeige die Studie, dass der erwartete Aufbau von Bodenkohlenstoff durch den Ökolandbau unter den aktuellen Bedingungen nicht wie erhofft stattfinde, erläuterte Erstautor Prof. Axel Don. Im Ökolandbau werde der Bodenkohlenstoff aber mit weitaus weniger negativen Umwelteffekten durch humusfördernde Fruchtfolgen aufgebaut, während der Bodenkohlenstoffaufbau im konventionellen Landbau vor allem durch Düngung erfolge.
Gleichzeitig werde deutlich, dass es unterschiedliche Wege gebe, Humus im Boden aufzubauen, so Don. Sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Landbau gebe es dafür geeignete Möglichkeiten und Maßnahmen. Der Humusgehalt sei der zentrale Indikator dafür, wie es den Böden gehe. Deshalb komme es vor allem darauf an, ihn zu erhöhen. Die Forscher weisen darauf hin, dass noch nicht vollständig erforscht ist, wie genau Humus langfristig und am effizientesten aufgebaut wird.
Für die Untersuchung wurde der Humusgehalt von knapp 3.000 Ackerflächen ausgewertet, die im Rahmen der Bodenzustandserhebung Landwirtschaft und als Teil des HumusKlimaNetzes beprobt wurden. Standortbedingte Unterschiede im Bodenkohlenstoff wurden mit einem Modell herausgerechnet.
DBV für maßnahmenorientierte Förderung
Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes (DBV) bestätigt die Studie des Thünen-Instituts, dass es unabhängig von der Produktionsrichtung im Wesentlichen auf die Maßnahmen ankommt, mit denen der Humusaufbau betrieben wird. „Kulturwahl in der Fruchtfolge und ausreichende Stickstoffversorgung sind essenziell für Humusaufbau und Ernährungssicherung“, betonte DBV-Generalsekretärin Stefanie Sabet.
Statt einer Systemförderung sollte deshalb eine maßnahmenorientierte Förderung für eine klima- und flächenschonende Landwirtschaft im Vordergrund stehen, forderte Sabet. Sie unterstrich, dass das Projekt HumusKlimaNetz einen wertvollen Beitrag leiste, geeignete Maßnahmen unabhängig von der Produktionsrichtung zu erproben und die Landwirte auf diesem Weg zu unterstützen.
Weckruf für die Landwirtschaft
Für Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand beim Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), ist die Studie ein Weckruf. „Die Landwirtschaft kann und muss mehr für Humus tun“, so der Verbandschef. Die Studie zeige, dass der im Ökolandbau nicht erlaubte Einsatz synthetischer Dünger zwar erheblich zur Einlagerung von Bodenkohlenstoff beitragen könne. Für die Umwelt und das Klima sei dieser Gewinn aber teuer erkauft.
Röhrig hob hervor, dass der Ökolandbau heute für genauso viel Bodenkohlenstoff sorge wie der konventionelle Anbau. Dem Klima erspare er aber Millionen Tonnen an Treibhausgasen, den Gewässern Stickstoffeinträge und den Landwirten den Umgang mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Deshalb brauche es mehr Ökobetriebe, die sich besser als heute um den Humusaufbau kümmerten, so der BÖLW-Vorstand. Er forderte, Maßnahmen zum Humusaufbau in die Öko-Regelungen der Agrarförderung aufzunehmen. AgE
Rat unterstützt Kommissionsposition
Die Mitgliedsländer der EU sind im Wesentlichen einverstanden mit dem Rahmen für den künftigen transatlantischen Handel, auf den sich EU-Kommission und US-Regierung in einer gemeinsamen Erklärung verständigt hatten. Am Freitag (28.11.) legte der Rat seine Position zu den beiden entsprechenden Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission fest.
Die Mitgliedstaaten wollen trotz grundsätzlicher Unterstützung für die Kommissionsvorschläge, dass die Überwachung und der Schutz sensibler Sektoren ausgebaut werden. Sie pochen beispielsweise auf einen verstärkten bilateralen Schutzmechanismus. Dieser soll der EU die Möglichkeit geben, zu reagieren, sollte es infolge der neuen Zollzugeständnisse zu einem deutlichen Anstieg der Importe oder ernsthaften Schäden für die inländischen Erzeuger kommen. Außerdem wollen die Mitgliedstaaten von der EU-Kommission bis zum 31. Dezember 2028 einen Bericht über die Umsetzung des Abkommens und der wirtschaftlichen Auswirkungen vorgelegt bekommen.
Diese Änderungswünsche beziehen sich auf einen Gesetzesvorschlag, der unter anderem vorsieht, den USA bei vielen Agrarprodukten Zollsenkungen zu gewähren. Für die EU sensible Produkte wie Geflügelfleisch oder Ethanol sollen von diesen Plänen jedoch nicht betroffen sein. Ein zweiter Gesetzesvorschlag, der sich um den zollfreien Import von amerikanischen Hummern dreht, wurde vom Rat ohne Änderungswünsche unterstützt.
Damit sind die Mitgliedstaaten bereit für den Trilog mit dem Europäischen Parlament. Die Abgeordneten werden jedoch voraussichtlich noch einige Zeit brauchen, um sich auf eine Position zu einigen. Laut Bernd Lange, dem Vorsitzenden des Handelsausschusses des EU-Parlaments und Berichterstatter für das geplante Abkommen, wird der Ausschuss über seine Position frühestens im Januar abstimmen. Das Plenum würde dann voraussichtlich im Februar oder März über seinen Verhandlungsstandpunkt entscheiden. AgE
Klare Absage an Mercosur
In Frankreich hat die Nationalversammlung dem Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten eine eindeutige Absage erteilt. Mit nur einer Gegenstimme aus den Reihen der Sozialisten hat das Unterhaus am Donnerstag (27.11.) die Regierung aufgefordert, sich der Ratifizierung der umstrittenen Vereinbarung entgegenzustellen. Dazu soll Paris im Rat eine Sperrminorität organisieren. Außerdem soll sich die Regierung darum bemühen, das Abkommen vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.
Wie aus der Entschließung hervorgeht, sind auch aus Sicht der französischen Abgeordneten mehrere Aspekte fraglich. Wie im Europaparlament ist man sich in der Nationalversammlung nicht sicher, ob die EU-Kommission entscheiden durfte, dass die künftige Partnerschaft in Form von zwei getrennten Verträgen zur Ratifizierung vorgelegt wird. Auf den Prüfstand müssen laut den Abgeordneten zudem der vorgesehene Ausgleichsmechanismus und die Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip.
Rechtlich bindend ist die Entschließung nicht. Der zusätzliche Druck auf die Regierung dürfte sich in Grenzen halten. Immer wieder betonen Kabinettsmitglieder, dass das Abkommen in seiner derzeitigen Form nicht zustimmungsfähig sei. Zuletzt erklärte Europaminister Benjamin Haddad mit Blick auf die Entschließung, dass die vorgesehenen Schutzklauseln ein notwendiger und nützlicher Fortschritt seien, allerdings noch nicht ausreichten. Paris pocht auf die Durchsetzung der europäischen Standards über Spiegelklauseln für Importe und hält auch verstärkte Kontrollen für unverzichtbar. In Bezug auf die Angleichung von Produktionsstandards bei Einfuhren hat es jüngst etwas Bewegung in Brüssel gegeben.
An einer Sperrminorität für die Abstimmung im Rat arbeitet Landwirtschaftsministerin Annie Genevard bereits seit Längerem. Für Unruhe sorgen indes immer wieder Äußerungen von Staatspräsident Emmanuel Macron, die insbesondere in den Reihen der Landwirtschaft Zweifel an den tatsächlichen Absichten der Staatsführung säen. In den vergangenen Wochen hatte es landesweit immer wieder kleinere Proteste gegen das Abkommen gegeben. AgE
Erster Befall in Baden-Württemberg
In mehreren Landkreisen in Baden-Württemberg ist die meldepflichtige Rebenkrankheit „Goldgelbe Vergilbung“, auch Flavescence dorée genannt, festgestellt worden. Wie das Julius Kühn-Institut (JKI) am Mittwoch (26.11.) dazu mitteilte, hat das in der Ressortforschungseinrichtung angesiedelte „Nationale Referenzlabor für Schadorganismen der Pflanzen“ frühere Befunde des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums Augustenberg von Proben verdächtiger Rebstöcke bestätigt.
Ausgelöst wird die Krankheit durch zellwandlose Bakterien, sogenannte Phytoplasmen. Als Übertrager gilt die aus Nordamerika stammende Amerikanische Rebzikade, die als invasive Art bereits hierzulande zu finden ist. Das Staatliche Weinbauinstituts Freiburg hatte es 2024 im Markgräflerland in Baden-Württemberg und damit erstmals in Deutschland nachgewiesen. Der Krankheitserreger wird in der Europäischen Union als Quarantäneschadorganismus eingestuft, wodurch laut JKI nicht nur ein Befall meldepflichtig ist, sondern auch die infizierten Rebstöcke gerodet werden müssen. Da Krankheitserreger und Überträgerinsekt nun erstmals gemeinsam in einem deutschen Weinbaugebiet aufgetreten seien, müssten die Länderbehörden dem JKI zufolge rasch Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung zu verhindern.
Die molekularbiologischen Charakterisierungen im Nationalen Referenzlabor hätten Hinweise darauf gegeben, dass der Krankheitserreger über infiziertes Pflanzenmaterial nach Deutschland gelangt sein könnte. Aktuell sei aber noch unklar, ob es im deutschen Befallsgebiet der Amerikanischen Rebzikade bereits zu weiteren Infektionen gekommen sein könnte. Der Erreger ist nach Angaben des Forschungsinstituts aufgrund seines wirtschaftlichen Schadpotenzials gefürchtet, da die befallenen Weinreben zunächst vergilbte oder vorzeitig rot verfärbte Blätter ausbilden, die Fruchtentwicklung gestört wird und sie nicht mehr für die Weinproduktion geeignet sind. AgE
Schneller und einfacher zulassen
Die EU-Kommission soll die Nutzung biologischer Pflanzenschutzmittel erleichtern. Gleichzeitig soll der Zulassungsprozess verschlankt werden. Dies fordert das Europaparlament in einer Entschließung am Dienstag (25.11.). Dafür haben 590 Abgeordnete votiert. Gegenstimmen gab es 28, dazu 32 Enthaltungen. Ziel der Abgeordneten ist eine beschleunigte Registrierung, damit neue Mittel schneller in die Anwendung kommen.
Der Bericht bezieht sich direkt auf das von der EU-Kommission für den 16. Dezember angekündigte Omnibuspaket zur Lebens- und Futtermittelsicherheit. Ein vorliegendes Leak zu den Kommissionsplänen greift die Forderungen der Abgeordneten zumindest in Teilen auf.
Das sind die Forderungen
– In einem Mitgliedstaat erteilte Zulassungen sollen in anderen EU-Ländern leichter anerkannt werden. – Zudem soll eine EU-weite Definition des rechtlichen Rahmens zur biologischen Schädlingsbekämpfung eingeführt werden. Die Hoffnung der Abgeordneten: Rechtssicherheit und beschleunigte Zulassungen. – Darüber hinaus sollen Forschung, Innovation und Ausbildung gestärkt werden. Das Ziel: Die Anwendung biologischer Pflanzenschutzmittel in der Praxis soll vorangebracht werden. – Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll es zusätzliche Leitlinien und technische Hilfestellung geben. – Außerdem sollen hinreichend finanzielle und personelle Ressourcen bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und den nationalen Prüfbehörden bereitgestellt werden. Auch dadurch soll ein Zulassungsstau vermieden werden. – Auf Druck der konservativen Parlamentsseite wird in der Entschließung der Erhalt der landwirtschaftlichen Produktivität unterstrichen. Keinsfalls dürften Landwirte ohne wirksame und bezahlbare Mittel zum Schutz ihrer Ernten dastehen. Seltene Eintracht
Der Co-Berichterstatter für den Umweltausschuss, Alexander Bernhuber, pocht auf ein „breites und ausgewogenes“ Instrumentarium für die Landwirte im Pflanzenschutz, um Kulturen wirksam zu schützen. Die Kommission fordert er auf, das Potenzial der biologischen Schädlingsbekämpfung voll auszuschöpfen. Notwendig sind aus Sicht des österreichischen EVP-Europapolitikers schnellere Zulassungen und Genehmigungen. Von der Kommission fordert er einen zweckmäßigen Rahmen, der Innovationen ermöglicht und gleichzeitig Sicherheit und Nachhaltigkeit gewährleistet.
Die Co-Berichterstatterin für den Landwirtschaftsausschuss, Anna Strolenberg, macht die breite Unterstützung im Plenum Hoffnung: „Wenn wir die Abhängigkeit von chemischen Pestiziden verringern wollen, brauchen Landwirte zugängliche, sichere und wirksame Alternativen.“ Aus Sicht der niederländischen Volt-Abgeordneten und Mitglied der Grünen-Fraktion könnten biologische Bekämpfungsmaßnahmen hier einen Beitrag leisten.
Keine Vereinfachung beim chemischen Pflanzenschutz
Regelrecht begeistert von der Entschließung zeigte sich die EU-Gruppe der Internationalen Vereinigung ökologischer Landbaubewegungen (IFOAM Organics Europe). Deren Direktor Eduardo Cuoco betonte allerdings, dass ein verbesserter Zugang zu biologischen Schädlingsbekämpfungsmitteln niemals als Vorwand dienen dürfe, um die Vorschriften für synthetische Pestizide zu lockern. Diese Pflanzenschutzmittel seien nach wie vor eine der Hauptursachen für Gesundheitsprobleme, den Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschmutzung von Boden und Wasser. Nach Auffassung von Cuoco gehen die kürzlich geleakten Kommissionspläne bei dieser Frage in die falsche Richtung. AgE
Landwirte profitieren
Das derzeit innerhalb der Koalition strittige „Rentenpaket 2025“ wirkt sich unmittelbar auf die Alterssicherung der Landwirte (AdL) aus. Das gilt beispielsweise für die sogenannte Haltelinie, mit der für das durchschnittliche Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bis 2031 auf 48% der Löhne gesichert werden soll. Bislang ist die Haltelinie nur bis zum Jahr 2025 festgeschrieben. Wie ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums gegenüber AGRA Europe erläuterte, müsste eine Verlängerung der derzeit geltenden Haltelinie mit entsprechenden Rentenanpassungen unterlegt sein, um das festgeschriebene Rentenniveau zu halten. Die erforderlichen Rentenanpassungen würden dann entsprechend für die Alterssicherung der Landwirte gelten. Ähnlich verhält es sich bei den Beiträgen. Auch hier sieht das Rentenpaket eine Haltelinie bis 2031 vor. Ziel ist es, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bis dahin die Marke von 20% nicht überschreitet. Die Berechnung des Einheitsbeitrages in der AdL bezieht den Beitragssatz zur GRV mit ein. Das bedeutet, dass sich eine Begrenzung des Beitragssatzes auch begrenzend auf die Beitragsentwicklung in der Alterssicherung auswirkt.
Der Ministeriumssprecher stellte zudem klar, dass weitere Bestandteile des Rentenpakets nicht für Versicherte in der AdL gelten. Das betrifft sowohl die vorgesehene Ausweitung der Mütterrente für Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren sind und für die künftig drei Jahre statt bislang zweieinhalb Jahre als Erziehungszeiten für die Rente anerkannt werden soll, als auch die sogenannte „Aktivrente“. Die als „Mütterrente“ bezeichneten Kindererziehungszeiten werden für den berechtigten Personenkreis nicht in der AdL, sondern generell in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Daher ergeben sich durch die geplante Ausweitung keine Auswirkungen für die Versicherten in der AdL. Die geplante Aktivrente sieht einen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.000 Euro monatlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für sozialversicherungspflichtige Einnahmen vor, die sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze aus nichtselbständiger Beschäftigung erzielen. Selbstständige sollen hier generell nicht miteinbezogen werden. Damit bleiben auch Landwirte bei dieser Regelung außen vor.
Immer weniger Beitragszahler, immer mehr Rentner
Nicht bange ist dem Bundeslandwirtschaftsministerium um die Zukunft der Alterssicherung der Landwirte. Der Sprecher erinnerte an das Inkrafttreten der Organisationsreform zum 1. Januar 2013. Mit der Schaffung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Bundesträger für alle Zweige der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sei deren Organisation an den fortschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft angepasst worden. Gleichzeitig habe man die Grundlage geschaffen, „das bewährte berufsständische soziale Sicherungssystem dauerhaft zu sichern und seine Leistungsfähigkeit zu erhalten.“
Der Optimismus im Berliner Agrarressort täuscht allerdings nicht darüber hinweg, dass sich der Strukturwandel weiter massiv auf die Alterssicherung der Landwirte auswirken wird. Aus dem soeben von der Bundesregierung vorgelegten Lagebericht über die AdL geht hervor, dass im Jahr 2025 rund 146.000 Versicherten rund 508.000 Rentnerinnen und Rentnern gegenüberstehen. Das entspricht einem Verhältnis Beitragszahler-Leistungsempfänger von 1:3,5. In zehn Jahren sinkt die Zahl der Versicherten den Prognosen zufolge auf rund 103.000, die der Rentnerinnen und Rentner auf rund 438.000. Dann kommen auf einen Beitragszahler rechnerisch schon 4,3 Rentenbezieher. Die wachsende Kluft zwischen Einnahmen und Ausgaben trägt der Bund aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen Defizitdeckung in der AdL.
Keine Überlegungen werden derzeit im Ministerium angestellt, die Hürden für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der AdL anzuheben, um dem Mitgliederschwund entgegenzuwirken. Wer außerlandwirtschaftlich mehr als die Geringfügigkeitsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verdient, kann sich von der AdL befreien lassen. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit 1. Januar 2025 bei 556 Euro im Monat. Vorschlägen, diese Grenze für die AdL anzuheben, macht sich das Agrarressort eigenen Angaben zufolge gegenwärtig nicht zu eigen. AgE

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