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Nachhaltigkeitsverordnung

Die Europäische und die deutsche Politik haben sich zum Ziel gesetzt, zukünftig mehr Energie aus Biomasse zu produzieren.

Diese Biomasse darf dann konsequenterweise nur „nachhaltig" produziert werden, d. h. es muss zu einer Entlastung der Umwelt in Bezug auf Treibhausgase (v.a. CO2) kommen.

Die Bundesregierung hat deshalb mit Wirkung zum 1. Januar 2011 die EU-Richtlinie zur Förderung von Erneuerbaren Energien (2009/28/EG) in deutsche Verordnungen (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung und Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung) umgesetzt.

Da die ab dem 1. Januar 2011 zu vermarktende Biomasse (Getreide und Ölsaaten) in jedem Fall aus der bevorstehenden Ernte 2010 stammt, fällt diese Ware unter diese neue Verordnung und unterliegt damit der gesamten Dokumentation.

Lesen Sie hierzu mehr

 

Die entsprechende Selbsterklärung finden Sie hier zum Download.

 

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